Europäische Arzneimittel-Agentur – verstärkte Rolle bei der Krisenvorsorge und -bewältigung in Bezug auf Arzneimittel und Medizinprodukte

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2022/123 zu einer verstärkten Rolle der Europäischen Arzneimittel-Agentur bei der Krisenvorsorge und -bewältigung in Bezug auf Arzneimittel und Medizinprodukte

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Sie verstärkt die Rolle der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) bei der Krisenvorsorge und -bewältigung in Bezug auf Arzneimittel und Medizinprodukte, indem sie es der EMA gestattet, Engpässe bei Arzneimitteln genau zu überwachen und zu mindern und die schnellere Zulassung von Arzneimitteln zu erleichtern, die eine Krankheit behandeln oder verhüten könnten, die eine Krise der öffentlichen Gesundheit verursacht. Nach einer anfänglichen Übergangszeit wird die EMA außerdem die Reaktionen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) auf Engpässe bei kritischen Medizinprodukten im Falle einer Krise koordinieren.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Rahmen

Hochrangige Lenkungsgruppe zur Überwachung von Engpässen bei Arzneimitteln und zur Sicherheit von Arzneimitteln (Lenkungsgruppe für Engpässe bei Arzneimitteln) (Kapitel II)

Europäische Plattform zur Überwachung von Engpässen (Artikel 13)

Notfall-Einsatzgruppe (Kapitel III)

Klinische Prüfungen

Die Sponsoren von klinischen Prüfungen müssen das Protokoll der klinischen Prüfung und eine Zusammenfassung der Ergebnisse veröffentlichen. Im Falle einer Genehmigung für das Inverkehrbringen veröffentlicht die EMA die Produktinformationen einschließlich der Anwendungsbedingungen.

Hochrangige Lenkungsgruppe für Engpässe bei Medizinprodukten (Kapitel IV)

Transparenz und Interessenkonflikte (Artikel 32)

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie findet seit dem Anwendung, mit Ausnahme der Vorschriften über den Mangel an kritischen Medizinprodukten, die ab dem gelten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2022/123 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zu einer verstärkten Rolle der Europäischen Arzneimittel-Agentur bei der Krisenvorsorge und -bewältigung in Bezug auf Arzneimittel und Medizinprodukte (ABl. L 20 vom , S. 1-37).

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