Sie verstärkt die Rolle der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) bei der Krisenvorsorge und -bewältigung in Bezug auf Arzneimittel und Medizinprodukte, indem sie es der EMA gestattet, Engpässe bei Arzneimitteln genau zu überwachen und zu mindern und die schnellere Zulassung von Arzneimitteln zu erleichtern, die eine Krankheit behandeln oder verhüten könnten, die eine Krise der öffentlichen Gesundheit verursacht. Nach einer anfänglichen Übergangszeit wird die EMA außerdem die Reaktionen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) auf Engpässe bei kritischen Medizinprodukten im Falle einer Krise koordinieren.
Die Sponsoren von klinischen Prüfungen müssen das Protokoll der klinischen Prüfung und eine Zusammenfassung der Ergebnisse veröffentlichen. Im Falle einer Genehmigung für das Inverkehrbringen veröffentlicht die EMA die Produktinformationen einschließlich der Anwendungsbedingungen.
Sie findet seit dem Anwendung, mit Ausnahme der Vorschriften über den Mangel an kritischen Medizinprodukten, die ab dem gelten.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2022/123 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zu einer verstärkten Rolle der Europäischen Arzneimittel-Agentur bei der Krisenvorsorge und -bewältigung in Bezug auf Arzneimittel und Medizinprodukte (ABl. L 20 vom , S. 1-37).
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