Abkommen über Luftverkehrsdienste

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Abkommen und Beschlüsse 2006/716/EG und 2010/364/EU zwischen der EU und Albanien

Abkommen und Beschlüsse 2009/149/EG und 2009/513/EG zwischen der EU und Armenien

Abkommen und Beschlüsse 2008/420/EG und 2009/510/EG zwischen der EU und Australien

Abkommen und Beschlüsse 2009/741/EG und 2009/947/EG zwischen der EU und Aserbaidschan

Abkommen und Beschlüsse 2006/426/EG und 2010/360/EU zwischen der EU und Bosnien und Herzegowina

Abkommen und Beschluss 2006/369/EG zwischen der EU und Bulgarien

Abkommen und Beschlüsse 2011/228/EU und 2011/732/EU zwischen der EU und Kap Verde

Abkommen und Beschlüsse 2006/734/EG und 2006/735/EG zwischen der EU und Chile

Abkommen und Beschlüsse (EU) 2018/1152 und (EU) 2020/255 zwischen der EU und China

Abkommen und Beschlüsse 2006/370/EG und 2008/193/EG zwischen der EU und Kroatien

Abkommen und Beschlüsse 2006/357/EG und 2008/189/EG zwischen der EU und Georgien

Abkommen und Beschlüsse 2008/797/EG und 2009/516/EG zwischen der EU und Indien

Abkommen und Beschlüsse 2011/663/EU und 2012/113/EU zwischen der EU und Indonesien

Abkommen und Beschlüsse 2009/305/EG und 2009/515/EG zwischen der EU und Israel

Abkommen und Beschlüsse 2008/216/EG und 2009/512/EG zwischen der EU und Jordanien

Abkommen und Beschlüsse 2007/470/EG und 2008/195/EG zwischen der EU und Kirgisistan

Abkommen und Beschlüsse 2006/543/EG und 2008/191/EG zwischen der EU und dem Libanon

Abkommen und Beschlüsse 2014/35/EU und (EU) 2016/1880 zwischen der EU und Macau

Abkommen und Beschlüsse 2006/550/EG und 2009/198/EG zwischen der EU und Nordmazedonien

Abkommen und Beschlüsse 2007/210/EG und 2008/196/EG zwischen der EU und Malaysia

Abkommen und Beschlüsse 2006/695/EG und 2008/188/EG zwischen der EU und den Malediven

Abkommen und Beschlüsse 2011/94/EU und 2011/709/EU zwischen der EU und Mexiko

Abkommen und Beschlüsse 2006/345/EG und 2008/190/EG zwischen der EU und Moldau

Abkommen und Beschluss 2009/974/EG zwischen der EU und der Mongolei

Abkommen und Beschlüsse 2006/953/EG und 2008/274/EG zwischen der EU und Marokko

Abkommen und Beschlüsse 2009/117/EG und 2009/514/EG zwischen der EU und Nepal

Abkommen und Beschlüsse 2006/466/EG und 2007/633/EG zwischen der EU und Neuseeland

Abkommen und Beschlüsse 2009/302/EG und 2009/517/EG zwischen der EU und Pakistan

Abkommen und Beschluss 2008/305/EG zwischen der EU und Panama

Abkommen und Beschlüsse 2007/323/EG und 2008/197/EG zwischen der EU und Paraguay

Abkommen und Beschlüsse (EU) 2018/2003 und (EU) 2019/825 zwischen der EU und den Philippinen

Abkommen und Beschlüsse (EU) 2020/608 und (EU) 2021/1790 zwischen der EU und Südkorea

Abkommen und Beschluss 2006/424/EG zwischen der EU und Rumänien

Abkommen und Beschluss 2006/425/EG zwischen der EU und Serbien und Montenegro

Abkommen und Beschlüsse 2006/592/EG und 2008/194/EG zwischen der EU und Singapur

Abkommen und Beschlüsse 2013/100/EU und 2014/300/EU zwischen der EU und Sri Lanka

Abkommen und Beschlüsse 2006/529/EG und 2006/530/EG zwischen der EU und der Ukraine

Abkommen und Beschlüsse 2008/87/EG und 2009/511/EG zwischen der EU und den Vereinigten Arabischen Emiraten

Abkommen und Beschlüsse 2006/848/EG und 2008/192/EG zwischen der EU und Uruguay

Abkommen und Beschlüsse 2010/666/EU und 2011/285/EU zwischen der EU und Vietnam

Abkommen und Beschlüsse 2010/144/EG und 2011/126/EU zwischen der EU und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion.

WAS IST DER ZWECK DER ABKOMMEN UND DER BESCHLÜSSE?

Bestimmte Aspekte bilateraler Abkommen über Luftverkehrsdienste zwischen einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und einer Reihe von Nicht-EU-Ländern wurden vom Gerichtshof der Europäischen Union als Verstoß gegen das EU-Recht eingestuft. Diese horizontalen Abkommen bringen die bilateralen Abkommen durch die Einführung der so genannten EU-Benennungsklausel in Einklang mit dem EU-Recht. Diese Klausel garantiert, dass alle EU-Luftfahrtunternehmen in Bezug auf die Verkehrsrechte im Rahmen der bilateralen Abkommen zwischen einzelnen Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Ländern gleichbehandelt werden. Neben den wichtigsten Klauseln zur EU-Benennung und zur Sicherheit enthalten mehrere horizontale Abkommen auch Bestimmungen zur Besteuerung von Flugkraftstoff und zur Anwendung der Wettbewerbsregeln.

Die Beschlüsse des Rates der Europäischen Union genehmigen die Unterzeichnung der Abkommen im Namen der EU. Durch anschließende Beschlüsse des Rates wird der Abschluss dieser Abkommen im Namen der EU genehmigt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Verkehrsrechte sowie Benennung und Genehmigung von Luftfahrtunternehmen

Die Bestimmungen dieser EU-weiten Abkommen ersetzen die entsprechenden Vorschriften früherer bilateraler Abkommen über Luftverkehrsdienste zwischen einzelnen Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Ländern in folgenden Punkten:

Wenn ein Mitgliedstaat ein Luftfahrtunternehmen benennt, erteilt das betreffende Nicht-EU-Land die entsprechenden Genehmigungen und Erlaubnisse mit minimaler Verzögerung, sofern:

Das Nicht-EU-Land kann Erlaubnisse verweigern, widerrufen, aussetzen oder einschränken, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind oder wenn das Luftfahrtunternehmen Beschränkungen der Verkehrsrechte umgehen würde, die durch ein anderes, bereits genehmigtes bilaterales Abkommen auferlegt wurden.

Bei der Ausübung dieser Rechte darf das Nicht-EU-Land Luftfahrtunternehmen nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminieren. Somit werden alle EU-Luftfahrtunternehmen gleichbehandelt.

Sicherheit

Wenn ein Mitgliedstaat ein Luftfahrtunternehmen benennt, das von einem anderen Mitgliedstaat reguliert wird, gelten die Sicherheitsstandards gleichermaßen.

Besteuerung von Flugkraftstoff

Nichts in den bereits bestehenden bilateralen Abkommen (wie im Anhang aufgeführt) hindert einen Mitgliedstaat daran, nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung Steuern, Abgaben, Zölle, Gebühren oder Abgaben auf den Kraftstoff zu erheben, der in seinem Hoheitsgebiet zur Verwendung in einem Luftfahrzeug eines von einem Nicht-EU-Land benannten Luftfahrtunternehmens, das vollständig innerhalb der EU operiert, an Bord genommen wird.

Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht

Nichts in den bereits bestehenden bilateralen Abkommen (wie im Anhang aufgeführt) erfordert oder begünstigt Abkommen, Beschlüsse oder Praktiken, die

Teile bereits bestehender Abkommen, die mit diesen Wettbewerbsregeln nicht vereinbar sind, werden nicht angewendet.

Überarbeitung oder Änderung

Die Parteien können dieses Abkommen jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen überarbeiten oder ändern.

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Neuseeland
Georgien
Nordmazedonien
Moldau
Malediven
Kirgisistan
Panama
Malaysia
Australien
Israel
Armenien
Mongolei
Marokko
Bosnien und Herzegowina
Albanien
Aserbaidschan
Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion
Vietnam
Mexiko
Paraguay
Sri Lanka
Vereinigte Arabische Emirate
Pakistan
Jordanien
Nepal
Macau
Singapur
Libanon
Indien
China
Indonesien
Südkorea
Philippinen
Chileunterzeichnet*
Serbien und Montenegrounterzeichnet*
Uruguayunterzeichnet*
Kap Verdeunterzeichnet*

Die Abkommen mit Bulgarien, Kroatien und Rumänien, die alle am unterzeichnet wurden, sind durch die jeweiligen Verträge über den Beitritt zur Europäischen Union ersetzt worden.

* Die als unterzeichnet gekennzeichneten Abkommen sind noch nicht in Kraft getreten oder werden noch nicht vorläufig angewendet.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Albanien

Abkommen zwischen dem Ministerrat der Republik Albanien und der Europäischen Gemeinschaft über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 294 vom , S. 52-58).

Beschluss 2006/716/EG des Rates vom über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Ministerrat der Republik Albanien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 294 vom , S. 51).

Beschluss 2010/364/EU des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Ministerrat der Republik Albanien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 166 vom , S. 16).

Armenien

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Armenien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 50 vom , S. 22-29).

Beschluss 2009/149/EG des Rates vom über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Armenien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 50 vom , S. 21).

Beschluss 2009/513/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Armenien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 173 vom , S. 7).

Australien

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Australiens über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 149 vom , S. 65-73).

Beschluss 2008/420/EG des Rates vom über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Australiens über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 149 vom , S. 63-64).

Beschluss 2009/510/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Australiens über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 173 vom , S. 4).

Aserbaidschan

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Aserbaidschan über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 265 vom , S. 25-33).

Beschluss 2009/741/EG des Rates vom über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Aserbaidschan über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 265 vom , S. 24).

Beschluss 2009/947/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Aserbaidschan über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 328 vom , S. 39).

Bosnien und Herzegowina

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 169 vom , S. 48-55).

Beschluss 2006/426/EG des Rates vom über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 169 vom , S. 47).

Beschluss 2010/360/EU des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien-Herzegowina über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 161 vom , S. 1).

Bulgarien

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Bulgarien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 136 vom , S. 22-30).

Beschluss 2006/369/EG des Rates vom über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Bulgarien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 136 vom , S. 21).

Kap Verde

Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 96 vom , S. 2-9).

Beschluss 2011/228/EU des Rates vom über die Unterzeichnung – im Namen der Union – und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 96 vom , S. 1).

Beschluss 2011/732/EU des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 294 vom , S. 3).

Chile

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 300 vom , S. 46-52).

Beschluss 2006/734/EG des Rates vom über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 300 vom , S. 45).

Beschluss 2006/735/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 300 vom , S. 53).

China

Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 55 vom , S. 3-14).

Beschluss (EU) 2018/1152 des Rates vom über die Unterzeichnung – im Namen der Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 210 vom , S. 1).

Beschluss (EU) 2020/255 des Rates vom über den Abschluss – im Namen der Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 55 vom , S. 1-2).

Kroatien

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kroatien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 136 vom , S. 32-40).

Beschluss 2006/370/EG des Rates vom über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kroatien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 136 vom , S. 31).

Beschluss 2008/193/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kroatien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 60 vom , S. 27).

Georgien

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Georgien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 134 vom , S. 24-31).

Beschluss 2006/357/EG des Rates vom über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Georgien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 134 vom , S. 23).

Beschluss 2008/189/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Georgien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 60 vom , S. 23).

Indien

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 273 vom , S. 9-17).

Beschluss 2008/797/EG des Rates vom über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 273 vom , S. 7-8).

Beschluss 2009/516/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 173 vom , S. 10).

Indonesien

Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik Indonesien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 264 vom , S. 2-11).

Siehe konsolidierte Fassung.

Beschluss 2011/663/EU des Rates vom über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik Indonesien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten im Namen der Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (ABl. L 264 vom , S. 1).

Beschluss 2012/113/EU des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik Indonesien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 52 vom , S. 1).

Israel

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 90 vom , S. 10-19).

Beschluss 2009/305/EG des Rates vom über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 90 vom , S. 9).

Beschluss 2009/515/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 173 vom , S. 9).

Jordanien

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 68 vom , S. 15-24).

Beschluss 2008/216/EG des Rates vom über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 68 vom , S. 14).

Beschluss 2009/512/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 173 vom , S. 6).

Kirgisische Republik

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Kirgisischen Republik über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 179 vom , S. 39-45).

Beschluss 2007/470/EG des Rates vom über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Kirgisischen Republik über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 179 vom , S. 38).

Beschluss 2008/195/EG des Rates vom über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Kirgisischen Republik über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 60 vom , S. 29).

Libanon

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Libanesischen Republik über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 215 vom , S. 17-25).

Beschluss 2006/543/EG des Rates vom über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Libanesischen Republik über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 215 vom , S. 15-16).

Beschluss 2008/191/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Libanesischen Republik über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 60 vom , S. 25).

Macau

Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Macau der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 21 vom , S. 2-8).

Beschluss 2014/35/EU des Rates vom über die Unterzeichnung, im Namen der Union, und über die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Macau der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 21 vom , S. 1).

Beschluss (EU) 2016/1880 des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Macau der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 289 vom , S. 13-14).

Republik Nordmazedonien

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 217 vom , S. 17-27).

Beschluss 2006/550/EG des Rates vom über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 217 vom , S. 16).

Beschluss 2008/198/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 60 vom , S. 32).

Malaysia

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Malaysias über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 94 vom , S. 28-38).

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Malaysias über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 414 vom , S. 85-94).

Beschluss 2007/210/EG des Rates vom über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Malaysias über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 94 vom , S. 26-27).

Beschluss 2008/196/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Malaysias über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 60 vom , S. 30).

Malediven

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Malediven über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 286 vom , S. 20-26).

Beschluss 2006/695/EG des Rates vom über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Malediven über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 286 vom , S. 19).

Beschluss 2008/188/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Malediven über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 60 vom , S. 22).

Mexiko

Abkommen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Mexikanischen Staaten (ABl. L 38 vom , S. 34-39).

Beschluss 2011/94/EU des Rates vom über die Unterzeichnung des Abkommens über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Mexikanischen Staaten (ABl. L 38 vom , S. 33).

Beschluss 2011/709/EU des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 283 vom , S. 25).

Moldau

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 126 vom , S. 24-33).

Siehe konsolidierte Fassung.

Beschluss 2006/345/EG des Rates vom über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 126 vom , S. 23).

Beschluss 2008/190/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 60 vom , S. 24).

Mongolei

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Mongolei über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 336 vom , S. 5-11).

Beschluss 2009/974/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Mongolei über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 336 vom , S. 4).

Marokko

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 386 vom , S. 18-27).

Beschluss 2006/953/EG des Rates vom über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 386 vom , S. 17).

Beschluss 2008/274/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 87 vom , S. 9).

Nepal

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Nepal über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 41 vom , S. 5-11).

Beschluss 2009/117/EG des Rates vom über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Nepal über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 41 vom , S. 3-4).

Beschluss 2009/514/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Nepal über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 173 vom , S. 8).

Neuseeland

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Neuseeland über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 184 vom , S. 26-33).

Beschluss 2006/466/EG des Rates vom über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Neuseeland über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 184 vom , S. 25).

Beschluss 2007/633/EG des Rates vom über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Neuseeland über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 256 vom , S. 27).

Pakistan

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Pakistan über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 84 vom , S. 34-42).

Beschluss 2009/302/EG des Rates vom über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Pakistan über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 84 vom , S. 33).

Beschluss 2009/517/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Pakistan über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 173 vom , S. 11).

Panama

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Panama über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 106 vom , S. 7-13).

Beschluss 2008/305/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Panama über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 106 vom , S. 6).

Paraguay

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Paraguay über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 122 vom , S. 31-38).

Beschluss 2007/323/EG des Rates vom über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Paraguay über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 122 vom , S. 30).

Beschluss 2008/197/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Paraguay über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 60 vom , S. 31).

Philippinen

Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik der Philippinen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 322 vom , S. 3-11).

Beschluss (EU) 2018/2003 des Rates vom über die Unterzeichnung, im Namen der Europäischen Union, und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik der Philippinen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 322 vom , S. 1-2).

Beschluss (EU) 2019/825 des Rates vom über den Abschluss im Namen der Union des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Republik der Philippinen über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 137 vom , S. 1-2).

Republik Korea

Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea über bestimmte Aspekte von Flugdiensten (ABl. L 363 vom , S. 3-14).

Beschluss (EU) 2020/608 des Rates vom über die Unterzeichnung – im Namen der Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea über bestimmte Aspekte von Flugdiensten (ABl. L 142 vom , S. 1-2).

Beschluss (EU) 2021/1790 des Rates vom über den Abschluss – im Namen der Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea über bestimmte Aspekte von Flugdiensten (ABl. L 363 vom , S. 1-2).

Rumänien

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Rumänien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 169 vom , S. 26-35).

Beschluss 2006/424/EG des Rates vom über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Rumänien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 169 vom , S. 25).

Serbien und Montenegro

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Serbien und Montenegro über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 169 vom , S. 37-46).

Beschluss 2006/425/EG des Rates vom über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Serbien und Montenegro über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 169 vom , S. 36).

Singapur

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Singapur über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 243 vom , S. 22-31).

Beschluss 2006/592/EG des Rates vom über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Singapur über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 243 vom , S. 21).

Beschluss 2008/194/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Singapur über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 60 vom , S. 28).

Sri Lanka

Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 49 vom , S. 2-9).

Beschluss 2013/100/EU des Rates vom über die Unterzeichnung, im Namen der Union, und über die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 49 vom , S. 1).

Beschluss 2014/300/EU des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 157 vom , S. 31-32).

Ukraine

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 211 vom , S. 24-38).

Beschluss 2006/529/EG des Rates vom über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 211 vom , S. 23).

Beschluss 2006/530/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 211 vom , S. 39).

Vereinigte Arabische Emirate

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Arabischen Emiraten über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 28 vom , S. 21-33).

Beschluss 2008/87/EG des Rates vom über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Arabischen Emiraten über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 28 vom , S. 20).

Beschluss 2009/511/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Arabischen Emiraten über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 173 vom , S. 5).

Uruguay

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Östlich des Uruguay über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 330 vom , S. 19-27).

Beschluss 2006/848/EG des Rates vom über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Östlich des Uruguay über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 330 vom , S. 18).

Beschluss 2008/192/EG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Östlich des Uruguay über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 60 vom , S. 26).

Vietnam

Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 288 vom , S. 2-9).

Siehe konsolidierte Fassung.

Beschluss 2010/666/EU des Rates vom über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 288 vom , S. 1).

Beschluss 2011/285/EU des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 132 vom , S. 5).

Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 56 vom , S. 16-36).

Beschluss 2010/144/EG des Rates vom über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 56 vom , S. 15).

Beschluss 2011/126/EU des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (ABl. L 51 vom , S. 1).

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