Reserve für die Anpassung an den Brexit

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2021/1755 über die Reserve für die Anpassung an den Brexit

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Mit der Verordnung:

WICHTIGE ECKPUNKTE

Mit der Reserve werden nationale Maßnahmen unterstützt, die zwischen dem und dem eingeführt werden:

Die Mittelausstattung für den Fonds beträgt 5 470 435 000 EUR (zu jeweiligen Preisen) und wird in zwei Zuweisungsrunden ausgezahlt. Die erste Runde (80 %) wird als Vorfinanzierungsbetrag aktiviert, der in drei Tranchen in Höhe von rund 1,7 Mrd. EUR im Jahr 2021, gefolgt von 1,3 Mrd. EUR im April 2022 und 1,3 Mrd. EUR im April 2023 ausgezahlt wird. Der verbleibende Betrag in Höhe von 1,1 Mrd. EUR wird im Jahr 2025 zur Erstattung der förderfähigen Kosten ausgezahlt, die den Mitgliedstaaten bei der Durchführung von förderfähigen Maßnahmen tatsächlich entstanden sind.

Mit der Verordnung (EU) 2023/435 zur Änderung wird die Möglichkeit eingerichtet, unter bestimmten Bedingungen Übertragungen an die Aufbau- und Resilienzfazilität zu beantragen, um die Energiekrise durch die Auswirkungen von Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine zu bewältigen.

Die Förderkriterien umfassen u. a. Maßnahmen für:

Die Mittelzuweisung beruht auf der in Anhang I festgelegten Methode:

Mitgliedstaaten, die in erheblichem Maße von der Fischerei abhängig sind, müssen einen bestimmten Prozentsatz ihrer nationalen Mittelzuweisung für die kleine Küstenfischerei und die von der Fischerei abhängigen lokalen und regionalen Gemeinschaften bereitstellen.

Die Vorschriften zur Finanzverwaltung besagen Folgendes.

Die Verwaltungs- und Kontrollvorschriften verlangen

Gemäß den Informations- und Kommunikationsvorschriften sind die Mitgliedstaaten und ihre regionalen und lokalen Gebietskörperschaften dafür zuständig, die Öffentlichkeit über die Ergebnisse und Wirkung der EU-Finanzierung zu informieren.

Die Maßnahmen zur Bewertung und Berichterstattung verlangen von der Kommission:

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Mittelbindungen. Mittelvorbehalt zur Deckung späterer Ausgaben.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2021/1755 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit (ABl. L 357 vom , S. 1-26).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2021/1755 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

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