Gruppe für Frequenzpolitik

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss über die Einrichtung der Gruppe für Frequenzpolitik

WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Gruppe unterstützt und berät die Kommission, das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union auf deren Ersuchen in strategischen Fragen:

Zusammensetzung der Gruppe

Die Mitglieder der Gruppe sind die Behörden der Mitgliedstaaten. Die Kommission nimmt an allen Sitzungen teil und stellt das Sekretariat. Jeder Mitgliedstaat benennt einen hochrangigen Vertreter, der die Gesamtverantwortung für die strategische Funkfrequenzpolitik trägt.

Die Gruppe kann Beobachter zur Teilnahme an ihren Sitzungen einladen, u. a. aus:

Den Beobachtern kann es gestattet werden, an den Diskussionen teilzunehmen und ihr Fachwissen einzubringen. Sie haben jedoch kein Stimmrecht und beteiligen sich nicht an der Formulierung von Empfehlungen oder Ratschlägen. Die Gruppe kann zudem Vertreter der Branche zur Darlegung der Standpunkte einladen.

Arbeitsweise

Aufhebung

Der Beschluss ersetzt den Beschluss 2002/622/EG, mit dem die Gruppe ursprünglich eingerichtet wurde, und hebt ihn auf.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Er ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Beschluss der Kommission vom über die Einrichtung der Gruppe für Frequenzpolitik und zur Aufhebung des Beschlusses 2002/622/EG (ABl. C 196 vom , S. 16-21).

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