Sie legt die Vorschriften und Bedingungen für die Arbeit des Europäischen Bürgerbeauftragten fest. Diese sind als Statut des Europäischen Bürgerbeauftragten bekannt.
Die Verordnung hebt die Entscheidung 94/262/EGKS, EG, Euratom auf und ersetzt sie.
Sie ist am in Kraft getreten.
Verordnung (EU, Euratom) 2021/1163 des Europäischen Parlaments vom zur Festlegung der Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (Statut des Europäischen Bürgerbeauftragten) und zur Aufhebung des Beschlusses 94/262/EGKS, EG, Euratom (ABl. L 253 vom , S. 1-10)
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