Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und der Kohäsionsfonds (2021-2027)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2021/1058 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Damit werden der Anwendungsbereich und die Ziele von zwei Fonds der Kohäsionspolitik festgelegt: des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Kohäsionsfonds.

Diese helfen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bei der Erreichung der Ziele in den Bereichen Investitionen in Beschäftigung und Wachstum und Europäische territoriale Zusammenarbeit, die in der Verordnung (EU) 2021/1060 festgelegt sind (siehe Zusammenfassung).

WICHTIGE ECKPUNKTE

Aufgaben des EFRE und des Kohäsionsfonds

Der EFRE und der Kohäsionsfonds tragen zum Gesamtziel der Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der EU bei.

Politische Ziele des EFRE und des Kohäsionsfonds:

Der EFRE födert Investitionen in

Die gesamten EFRE-Mittel in jedem Mitgliedstaat, mit Ausnahme der technischen Hilfe, werden auf nationaler oder regionaler Ebene konzentriert. Die Ebenen der thematischen Konzentration basieren auf drei Kategorien von Regionen und Mitgliedstaaten und konzentrieren sich auf die ersten beiden politischen Ziele.

Der Kohäsionsfonds fördert Investitionen in

Ausschlüsse

Aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds werden folgende Tätigkeiten nicht unterstützt:

Sie unterstützen stattdessen:

EFRE-Unterstützung für territoriale und interregionale Innovationsinvestitionen

Diese Maßnahmen umfassen:

Durchführungsrechtsakte

Im Juli 2021 hat die Kommission zwei Durchführungsbeschlüsse erlassen.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60-93).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1130 der Kommission vom 5. Juli 2021 zur Erstellung der Liste der Regionen, die für eine Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds Plus infrage kommen, sowie der Mitgliedstaaten, die für eine Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds infrage kommen, für den Zeitraum 2021-2027 (ABl. L 244 vom 9.7.2021, S. 10-20).

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1131 der Kommission vom 5. Juli 2021 zur Festlegung der jährlichen Aufteilung der Gesamtmittel nach Mitgliedstaat für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus und den Kohäsionsfonds im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ und des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“, der jährlichen Aufteilung nach Mitgliedstaat und Regionenkategorie, der jährlichen Aufteilung der zusätzlichen Mittel für die Gebiete in äußerster Randlage nach Mitgliedstaat, der von der Kohäsionsfonds-Zuweisung jedes Mitgliedstaats an die Fazilität „Connecting Europe“ zu übertragenden Beträge, der jährlichen Aufteilung der Gesamtmittel für die europäische Städteagenda, der jährlichen Aufteilung der Gesamtmittel für die transnationale Zusammenarbeit zur Unterstützung innovativer Lösungen, der jährlichen Aufteilung der Gesamtmittel für interregionale Innovationsinvestitionen, der jährlichen Aufteilung der Gesamtmittel für den Aktionsbereich „territoriale Zusammenarbeit“ des Ziels „Europäische Zusammenarbeit“, der jährlichen Aufteilung der Gesamtmittel für den Aktionsbereich „Transnationale Zusammenarbeit“ des Ziels „Europäische Zusammenarbeit“ nach Mitgliedstaat, der jährlichen Aufteilung der Gesamtmittel für den Aktionsbereich „Interregionale Zusammenarbeit“ des Ziels „Europäische Zusammenarbeit“ und der jährlichen Aufteilung der Gesamtmittel für den Aktionsbereich „Zusammenarbeit der Gebiete in äußerster Randlage“ des Ziels „Europäische Zusammenarbeit“ im Zeitraum 2021-2027 (ABl. L 244 vom 9.7.2021, S. 21-50).

Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159-706).

Verordnung (EU) 2021/1059 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg) (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 94-158).

Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (ABl. L 198 vom 22.6.2020, S. 13-43).

Letzte Aktualisierung: 25.08.2021