Fonds für einen gerechten Übergang.

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Verordnung (EU) 2021/1056 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Verordnung (EU) 2021/1056 richtet den Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) ein, mit dem die Menschen, die Wirtschaft und die Umwelt der Gebiete unterstützt werden sollen, die aufgrund des Übergangs zu einer klimaneutralen Europäischen Union (EU) schwerwiegende sozioökonomische Herausforderungen bewältigen müssen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Geltungsbereich

Der JTF unterstützt nachhaltige Investitionen in:

Mit der Verordnung (EU) 2024/795 zur Änderung zur Einrichtung der Initiative STEP wurde eingeführt, dass es – auch wenn der Schwerpunkt weiterhin auf KMU liegen sollte – über den JTF auch möglich ist, produktive Investitionen in andere Unternehmen als KMU zu unterstützen, die einen Beitrag zu den STEP-Zielen leisten. Diese Ziele sind, die Souveränität und Sicherheit der EU zu stärken, den ökologischen und digitalen Wandel zu beschleunigen, die Wettbewerbsfähigkeit auszubauen und die strategischen Abhängigkeiten in drei strategischen Industriebereichen zu reduzieren: digitale und technologieintensive Innovation, umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien und Biotechnologien.

Die Finanzierung der folgenden Aktivitäten über den JTF ist ausgeschlossen:

Ressourcen

Zugang zu Mitteln

Grüner Vergütungsmechanismus

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang (ABl. L 231 vom , S. 1-20).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2021/1056 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

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