Darin wird eine Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen für das Jahrzehnt 2021-2030 festgelegt. Sie hat zum Ziel,
Diese Strategie zielt darauf ab, das Leben von Menschen mit Behinderungen im Jahrzehnt 2021-2030 zu verbessern. Darin heißt es, dass die Ziele nur durch koordinierte Maßnahmen sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene erreicht werden können, wobei sich die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Behörden nachdrücklich verpflichten, die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen.
Vision und Handlungsbedarf
Die EU beruht auf den Werten der Chancengleichheit, der sozialen Gerechtigkeit, der Freiheit, der Demokratie und der Menschenrechte. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (siehe Zusammenfassung) und die Charta der Grundrechte (siehe Zusammenfassung) bilden die Grundlage für die Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung (siehe Nichtdiskriminierung) und legen Gleichheit als Eckpfeiler der EU-Politik fest.
Die Strategie berücksichtigt die Vielfalt der Behinderungen, die sich aus der Wechselwirkung zwischen oft unsichtbaren, langfristigen, körperlichen, geistigen, intellektuellen oder sensorischen Beeinträchtigungen und Barrieren in der Umwelt sowie der zunehmenden Prävalenz von Behinderungen mit zunehmendem Alter ergibt. Sie befasst sich mit spezifischen Barrieren, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, die aufgrund ihrer Mehrfachzugehörigkeit zu verschiedenen Identitäten (Geschlecht, Hautfarbe, ethnische Herkunft, sexuelle Identität, Religion) diskriminiert werden oder sich in einer schwierigen sozioökonomischen oder sonstigen prekären Lage befinden. Unter den Menschen mit Behinderungen benötigen Frauen, Kinder, ältere Personen, Obdachlose, Flüchtlinge, Migranten, Roma und andere ethnische Minderheiten besondere Aufmerksamkeit.
Die Strategie unterstützt den grünen und digitalen Übergang und ein gesundes Europa und trägt zu einer nachhaltigen, widerstandsfähigen, innovativen und gerechten EU bei. Sie ist Teil des Aktionsplans zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte. Die Strategie soll die Rolle Europas als globaler Partner bei der Bekämpfung von Ungleichheiten, dem Erreichen der VN-Ziele für nachhaltige Entwicklung und der Förderung der Menschenrechte stärken.
Die 10-Jahres-Strategie umfasst Schlüsselinitiativen zu vier Hauptthemen.
Barrierefreiheit als Schlüssel zu Wahrnehmung von Rechten, Autonomie und Gleichheit
Barrierefreiheit ist Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe an Gesellschaft und Wirtschaft. Auf EU-Ebene wird die Kommission der korrekten Umsetzung und Bewertung aller EU-Vorschriften zur Barrierefreiheit große Aufmerksamkeit schenken und Lücken sowie die Notwendigkeit weiterer legislativer Maßnahmen ermitteln. Die Kommission wird ein Europäisches Ressourcenzentrum (AccessibleEU) einrichten, das eine bessere Kohärenz der Maßnahmen zur Barrierefreiheit und einen leichteren Zugang zu einschlägigem Wissen gewährleisten soll, wobei nationale Behörden, Sachverständigen und Fachleute aus allen Bereichen der Barrierefreiheit zusammengebracht werden,
Rechte als EU-Bürger:
Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht wie andere EU-Bürger, in ein anderes Land zu ziehen oder am politischen Leben teilzunehmen. Bis Ende 2023 wird die Kommission einen europäischen Behindertenausweis vorschlagen, der folgende Ziele verfolgt:
Gleichberechtigter Zugang und Nichtdiskriminierung
Die Strategie zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen vor jeglicher Form von Diskriminierung und Gewalt zu schützen. Es zielt darauf ab, Chancengleichheit und gleichberechtigten Zugang zu gewährleisten, einschließlich
Unabhängige Lebensführung und Autonomie
Menschen mit Behinderungen haben das Recht, unabhängig zu leben und selbst zu entscheiden, wo und mit wem sie leben möchten. Um eine unabhängige Lebensführung und die Eingliederung in die Gemeinschaft zu unterstützen, startet die Kommission eine Initiative zur Verbesserung der sozialen Dienste für Menschen mit Behinderungen mit folgenden Schwerpunkten:
Effiziente Umsetzung
Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten und jede EU-Institution sowie EU-Agentur auf,
Weitere Verpflichtungen bei der Umsetzung umfassen
Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Die EU-Institutionen sollten sich wie die Kommission in dem Dokument verpflichten, zusammenzuarbeiten und mit gutem Beispiel voranzugehen, um die Umsetzung der VN-BRK auf EU- und nationaler Ebene zu erreichen.
Alle Mitgliedstaaten und die EU sind Vertragsparteien der Konvention und verpflichtet, die Menschenrechte aller Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu erfüllen und ihre rechtliche Gleichstellung zu gewährleisten. Mit dieser Strategie bietet die Kommission den Rahmen zur Unterstützung der Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der VN-BRK.
Siehe auch:
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Union der Gleichheit: Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 (COM(2021) 101 final vom 3.3.2021)
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Schaffung einer europäischen Gesundheitsunion: Die Resilienz der EU gegenüber grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren stärken (COM(2020) 724 final vom 11.11.2020)
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Eine Renovierungswelle für Europa – umweltfreundlichere Gebäude, mehr Arbeitsplätze und bessere Lebensbedingungen (COM(2020) 662 final vom 14.10.2020)
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027 (COM(2020) 624 final vom 30.9.2020)
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (COM(2020) 98 final vom 11.3.2020)
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Gestaltung der digitalen Zukunft Europas (COM(2020) 67 final vom 19.2.2020)
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Der europäische Grüne Deal (COM(2019) 640 final vom 11.12.2019)
Letzte Aktualisierung: 07.07.2021