Durch den Beschluss werden sechs Exekutivagenturen eingerichtet, die im mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 EU-Programme durchführen. Er legt Folgendes fest:
Durch den Beschluss werden bis 31. Dezember 2028 sechs Exekutivagenturen eingerichtet (die ersten fünf ab 1. April 2021, die sechste Agentur ab 16. Februar 2021):
Jede Agentur ist für die folgenden allgemeinen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der ihnen übertragenen Programme und Tätigkeiten zuständig:
Die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt ist die Nachfolgeagentur der Exekutivagentur für Innovation und Netze und führt Folgendes durch:
Die neu eingerichtete Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales führt Folgendes durch:
Die Europäische Exekutivagentur für die Forschung ist die Nachfolgeagentur der Exekutivagentur für die Forschung und führt Folgendes durch:
Die Europäische Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU ist die Nachfolgeagentur der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen und führt Folgendes durch:
Die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur ist die Nachfolgeagentur der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur und führt Folgendes durch:
Die Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats ist die Nachfolgeagentur der früheren Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats und führt Folgendes durch:
Die Agenturen
Die Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel mit Sitz in Luxemburg wurde am 1. April 2021 aufgelöst. Ihre Aufgaben wurden an mehrere der neuen Agenturen mit Sitz in Brüssel übertragen, insbesondere an die am 16. Februar 2021 eingerichtete Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales.
Durch den Beschluss werden die Durchführungsbeschlüsse 2013/801/EU (Exekutivagentur Innovation und Netze), 2013/771/EU (EU-Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen), 2013/778/EU (Exekutivagentur für die Forschung), 2013/779/EU (Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats), 2013/776/EU (Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur) und 2013/770/EU (Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit und Lebensmittel) aufgehoben.
Er ist am 1. April 2021 in Kraft getreten.
Die Kommission delegiert Befugnisse zur Durchführung von EU-Programmen an Exekutivagenturen, damit sie sich auf ihre eigenen Kerntätigkeiten konzentrieren kann. Sie behält die Kontrolle über und die letztendliche Verantwortung für die Tätigkeit der Agenturen.
Um eine kohärente Identität der sechs Agenturen und Synergien zwischen verschiedenen Programmen sicherzustellen, sind die neuen Aufgaben der Agenturen anhand von politischen Themen eingeteilt.
Durchführungsbeschluss (EU) 2021/173 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt, der Europäischen Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales, der Europäischen Exekutivagentur für die Forschung, der Europäischen Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU, der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats sowie der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse 2013/801/EU, 2013/771/EU, 2013/778/EU, 2013/779/EU, 2013/776/EU und 2013/770/EU (ABl. L 50 vom 15.2.2021, S. 9-28)
Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11-22)
Letzte Aktualisierung: 09.04.2021