EZB-Leitlinie über TARGET2

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Leitlinie 2013/47/EU der Europäischen Zentralbank über ein transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem (TARGET2) (EZB/2012/27)

WAS IST DER ZWECK DER LEITLINIE?

Damit wird das transeuropäische automatisierte Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem (TARGET2) Echtzeit-Brutto-Zahlungsverkehrssystem (RTGS-System) geregelt. TARGET2 ist ein Zahlungssystem, mit dem die EU-Banken in Echtzeit Geld untereinander überweisen können. Zentral- und Geschäftsbanken können Zahlungsaufträge in Euro an TARGET2 senden, wo sie verarbeitet und in Geld auf einem Konto bei einer Zentralbank verrechnet werden.

Das Ziel von TARGET2 besteht darin,

WICHTIGE ECKPUNKTE

TARGET2 gehört dem Eurosystem und wird von diesem verwaltet. Jede Zentralbank im Eurosystem betreibt eine eigene TARGET2-Komponente.

Die Zentralbanken in Ländern außerhalb des Euroraums können über die Plattform an Euro-Transaktionen teilnehmen und diese abwickeln und dabei die diesbezügliche Leitlinie befolgen.

Andere Finanzinstitute können über eine teilnehmende Zentralbank an TARGET2 teilnehmen, unter anderem durch

Die Verwaltung von TARGET2 basiert auf einer dreistufigen Leitungsstruktur.

Die vier Hauptaufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb des TARGET2-Systems sind:

Die Leitlinie enthält spezifische Regeln für den Betrieb von TARGET2, d. h.

WANN TRITT DIE LEITLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 7. Dezember 2012 in Kraft getreten und gilt seit dem 1. Januar 2013. Mit der Leitlinie EZB/2012/27 wurde die Leitlinie EZB/2007/2 aufgehoben.

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENT

Leitlinie 2013/47/EU der Europäischen Zentralbank vom 5. Dezember 2012 über ein transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem (TARGET2) (Neufassung) (EZB/2012/27) (ABl. L 30 vom 30.1.2013, S. 1-93)

Nachfolgende Änderungen wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Beschluss 2007/601/EG der Europäischen Zentralbank vom 24. Juli 2007 über die Bedingungen von TARGET2-EZB (EZB/2007/7) (ABl. L 237 vom 8.9.2007, S. 71-107)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 03.03.2021