Abkommen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten und Moldau über den gemeinsamen Luftverkehrsraum
Das Abkommen umfasst drei Hauptbereiche der Zusammenarbeit.
Wirtschaftsregeln
Das Abkommen enthält Regeln zu einer Reihe von Aspekten der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der EU und Moldau, darunter:
Regulatorische Zusammenarbeit (Flugsicherheit und Flugverkehrsmanagement)
Beide Parteien müssen
Institutionelle Regeln (Verwaltung und Durchsetzung)
Das Abkommen ist am in Kraft getreten.
Dies ist eines von mehreren bilateralen Abkommen zur Stärkung der Luftfahrtbeziehungen zwischen der EU und ihren östlichen Nachbarländern im Zusammenhang mit der Mitteilung der Europäischen Kommission über die Entwicklung der Agenda für die Luftfahrtaußenpolitik der EU.
Siehe auch:
Abkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Moldau über den gemeinsamen Luftverkehrsraum (ABl. L 292 vom , S. 3-37)
Beschluss 2012/639/EU des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter de–r Regierungen der Mitgliedstaaten vom über die Unterzeichnung des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Moldau im Namen der Union und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens (ABl. L 292 vom , S. 1-2)
Beschluss (EU) 2020/951 des Rates vom über den Abschluss im Namen der Union des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (ABl. L 212 vom , S. 8-9)
Letzte Aktualisierung