Elektronische Frachtbeförderungsinformationen

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2020/1056 über elektronische Frachtbeförderungsinformationen

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Mit dieser Verordnung wird ein Rechtsrahmen geschaffen, der es Unternehmen erlaubt, Informationen über die Beförderung von Gütern auf der Straße, mit der Eisenbahn, auf Binnenwasserstraßen und im Luftverkehr in der Europäischen Union (EU) mit den Durchsetzungsbehörden in einem elektronischen Format auszutauschen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Anwendung

Die Verordnung gilt für die gesetzlichen Informationsanforderungen für den Güterverkehr, die in den im Folgenden unter den Punkten 1 bis 5 aufgeführten Rechtsakten der EU festgelegt sind, sowie für die gesetzlichen Informationsanforderungen, die in delegierten Rechtsakten oder Durchführungsrechtsakten dargelegt sind, die von der Europäischen Kommission im Einklang mit den im Folgenden unter den Punkten 1 bis 7 aufgeführten Rechtsakten (die in Anhang I Teil A aufgeführt sind) erlassen wurden:

  1. Verordnung Nr. 11 des EWG-Rats über den Binnenschiffsverkehr (siehe Zusammenfassung);
  2. Richtlinie 92/106/EWG des Rates über den kombinierten Güterverkehr (siehe Zusammenfassung);
  3. Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr (siehe Zusammenfassung);
  4. Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (siehe Zusammenfassung);
  5. Richtlinie 2008/68/EG über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland (siehe Zusammenfassung);
  6. Richtlinie (EU) 2016/797 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems (siehe Zusammenfassung);
  7. Verordnung (EG) Nr. 300/2008 über Sicherheit in der Zivilluftfahrt (siehe Zusammenfassung).

Die Verordnung gilt auch für ähnliche Informationsanforderungen im einschlägigen nationalen Recht (aufgeführt in Anhang I Teil B).

Elektronische Frachtbeförderungsinformationen (eFTI)

Elektronische Frachtbeförderungsinformationen (eFTI) sind Datenelemente, die zum Zwecke des Austauschs gesetzlich vorgeschriebener Informationen zwischen Unternehmen (in erster Linie Unternehmen, die in Frachtbeförderung und Logistik eingebunden sind) sowie zwischen Unternehmen und zuständigen Behörden elektronisch verarbeitet werden.

Unternehmen sind nicht verpflichtet, einer zuständigen Behörde gesetzlich vorgeschriebene Informationen elektronisch bereitzustellen. Wenn sie sich jedoch dafür entscheiden, diese Informationen elektronisch zur Verfügung zu stellen, müssen Unternehmen:

Zuständige Behörden müssen:

Die zuständigen Behörden, eFTI-Dienstleister und Unternehmen müssen die Vertraulichkeit von Geschäftsinformationen gewährleisten und sicherstellen, dass diese nur mit entsprechender Genehmigung abgerufen und verarbeitet werden.

eFTI-Datensätze, Verfahren und Regeln für den Zugang für Behörden, eFTI-Plattformen und -Dienstleister

Die Europäische Kommission muss bis spätestens delegierte Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte erlassen, um:

Die für die Verarbeitung gesetzlich vorgeschriebener Informationen verwendeten eFTI-Plattformen müssen über Funktionen verfügen, die Folgendes sicherstellen:

Die eFTI-Dienstleister stellen sicher, dass

Spätestens bis wird die Kommission den ersten Durchführungsrechtsakt erlassen, der diese Anforderungen an eFTI-Plattformen und eFTI-Dienstleister erfasst.

Zertifizierung

Die Konformitätsbewertungsstellen werden durch nationale Akkreditierungsstellen in den Mitgliedstaaten der EU für die Zertifizierung von eFTI-Plattformen und eFTI-Dienstleistern akkreditiert.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten und gilt ab dem .

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2020/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über elektronische Frachtbeförderungsinformationen (ABl. L 249 vom , S. 33-48).

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