Binnenwasserstraßen – Schiffe

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Delegierte Verordnung (EU) 2020/474 über die Europäische Schiffsdatenbank

Richtlinie (EU) 2016/1629 über technische Vorschriften für Binnenschiffe

Verordnung (EU) 2016/1628 über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte

Richtlinie 2010/35/EU über ortsbewegliche Druckgeräte

Richtlinie 2009/100/EG über die gegenseitige Anerkennung von Schiffsattesten für Binnenschiffe

Richtlinie 2008/68/EG über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland

WAS IST DER ZWECK DIESER GESETZGEBUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Richtlinie (EU) 2016/1629 legt technische Vorschriften für Binnenschiffe fest. Sie legt die technischen Anforderungen für eine sichere Schifffahrt auf den in einem Anhang aufgeführten Binnenwasserstraßen fest, die zusätzlich zu Zone R als Zonen 1, 2, 3 oder 4 eingestuft sind (Sonderregelungen für das überarbeitete Übereinkommen über die Rheinschifffahrt). Sie gilt nicht für Fähren, Militärschiffe und die meisten Seeschiffe, einschließlich Schlepp- und Schubboote, die möglicherweise nur gelegentlich in Binnengewässern eingesetzt werden.

Zeugnisse für Binnenschiffe

Die EU-Länder müssen sicherstellen, dass Fahrzeuge, die auf EU-Binnenwasserstraßen betrieben werden, gemäß dieser Richtlinie gebaut und gewartet werden. Vor der Inbetriebnahme eines Fahrzeugs muss nach einer technischen Inspektion ein Zeugnis für Binnenschiffe ausgestellt werden.

Kennzeichen

Die EU-Länder stellen sicher, dass ihre benannten Behörden jedem Fahrzeug eine eindeutige europäische Schiffsnummer (ENI) zuweisen, die während der Lebensdauer des Fahrzeugs unverändert bleibt.

Europäische Schiffsdatenbank (European Hull Data Base – EHDB)

Technische Anforderungen

Die technischen Anforderungen für Fahrzeuge in den Zonen 1, 2, 3 und 4 entsprechen denen des ES-TRIN-Standards 2019/1, der vom Europäischen Ausschuss für die Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) ausgearbeitet wurde.

Untersuchung

Ausnahmen für bestimmte Fahrzeugkategorien

Verbundene Rechtsvorschriften

WANN TRITT DIE GESETZGEBUNG IN KRAFT?

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Ortsbewegliche Druckgeräte: eine Gerätegruppe, die Druckbehälter, Tanks, Batteriefahrzeuge/-wagen, Mehrelement-Gasbehälter und Flaschen für Gase umfasst. Dies schließt Gaspatronen mit ein, jedoch nicht Druckgaspackungen, offene Kryo-Behälter, Gasflaschen für Atemschutzgeräte und Feuerlöschgeräte.

HAUPTDOKUMENTE

Delegierte Verordnung (EU) 2020/474 der Kommission vom 20. Januar 2020 über die Europäische Schiffsdatenbank (ABl. L 100 vom 1.4.2020, S. 12-19)

Richtlinie (EU) 2016/1629 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 zur Festlegung technischer Vorschriften für Binnenschiffe, zur Änderung der Richtlinie 2009/100/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/87/EG (ABl. L 252 vom 16.9.2016, S. 118-176)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie (EU) 2016/1629 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Verordnung (EU) 2016/1628 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1024/2012 und (EU) Nr. 167/2013 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie 97/68/EG (ABl. L 252 vom 16.9.2016, S. 53-117)

Siehe konsolidierte Fassung.

Richtlinie 2010/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2010 über ortsbewegliche Druckgeräte und zur Aufhebung der Richtlinien des Rates 76/767/EWG, 84/525/EWG, 84/526/EWG, 84/527/EWG und 1999/36/EG (ABl. L 165 vom 30.6.2010, S. 1-18)

Richtlinie 2009/100/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die gegenseitige Anerkennung von Schiffsattesten für Binnenschiffe (ABl. L 259 vom 2.10.2009, S. 8-13)

Siehe konsolidierte Fassung.

Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland (ABl. L 260 vom 30.9.2008, S. 13-59)

Siehe konsolidierte Fassung.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39-98)

Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1-88)

Letzte Aktualisierung: 13.10.2020