Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Geschäftsordnung – 9. Wahlperiode

WAS IST DER ZWECK DIESER GESCHÄFTSORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Geschäftsordnung behandelt die folgenden Aspekte der Parlamentstätigkeit:

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP)

Amtsträger des Parlaments

Der Präsident, die 14 Vizepräsidenten und die fünf Quästoren werden von den MdEP in geheimer Wahl für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt.

Gesetzgebungsverfahren

Im Laufe dieser Gesetzgebungsverfahren widmet das Parlament Themen wie der Achtung der Grundrechte, der Rechtsgrundlage, der Übertragung von Gesetzgebungsbefugnissen, der finanziellen Vereinbarkeit und der Einhaltung des Grundsatzes der Subsidiarität besondere Aufmerksamkeit.

Initiativverfahren

Im Falle von legislativen Initiativberichten fordert das Parlament die Europäische Kommission zur Unterbreitung von Vorschlägen (Artikel 47) auf oder unterbreitet in den dafür in den Verträgen vorgesehenen Fällen selbst Vorschläge (Artikel 46).

Nichtlegislative Berichte

Das Parlament kann zudem nichtlegislative Initiativberichte zu bestimmten Themen ausarbeiten:

Beziehungen zu anderen EU-Einrichtungen und -Organen

Das Parlament

Parlamentarische Anfragen

Die MdEP können schriftliche Anfragen an folgende Institutionen richten:

Zudem können sie mündliche Anfragen, auf die eine Debatte folgt, an den Rat oder die Kommission richten.

Beziehungen zu den nationalen Parlamenten

Sitzungsperioden des Parlaments

Ausschüsse

Interparlamentarische Delegationen

Das Parlament bildet mit nationalen Parlamenten auf der ganzen Welt Gemischte Ausschüsse und arbeitet mit der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zusammen.

Petitionen

In Angelegenheiten, die in die Tätigkeitsbereiche der EU fallen und die den Petenten direkt betreffen, kann jeder EU-Bürger und jede EU-Bürgerin eine Petition an das Parlament richten.

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Die Geschäftsordnung ist am 2. Juli 2019 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Die neueste Fassung der Geschäftsordnung:

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Geschäftsordnung – 9. Wahlperiode – Juli 2019 (ABl. L 302 vom 22.11.2019, S. 1-128)

Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments 9. Wahlperiode – Juni 2020

Letzte Aktualisierung: 03.07.2020