Eine Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss (GASP) 2020/472 über eine Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer

WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Zur Umsetzung des Waffenembargos führt die Operation IRINI folgende Aufgaben durch:

Mit dem Beschluss (GASP) 2021/542 wird der Beschluss (GASP) 2020/472 geändert und die Modalitäten für die Beseitigung von Waffen und zugehöriger militärischer Ausrüstung spezifiziert, die bei der Umsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen (UN) gegen Libyen beschlagnahmt wurden, einschließlich der Lagerung, Vernichtung und Weitergabe beschlagnahmter Gegenstände in einen EU-Mitgliedstaat oder an ein Drittland.

Die Europäische Friedensfazilität, die mit dem Beschluss (GASP) 2021/509 – siehe Zusammenfassung– eingerichtet wurde, trägt die Kosten für die Lagerung und Entsorgung von Waffen und zugehörigem Militärgerät, die durch die Operation IRINI in ihrem Einsatzgebiet beschlagnahmt wurden, einschließlich der Kosten im Zusammenhang mit den erforderlichen Hafendiensten. Die Fazilität trägt auch die Kosten für eine etwaige finanzielle Haftung, die sich aus der Umleitung eines Schiffes oder aus Folgemaßnahmen im Zusammenhang mit dem Transport, der Lagerung und der Entsorgung der beschlagnahmten Gegenstände ergibt, außer in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hilfe leistenden Mitgliedstaats bei der Entsorgung oder durch einen ihrer Vertreter.

Die politische Kontrolle und strategische Ausrichtung der Operation IRINI werden durch Folgendes bereitgestellt.

Das ursprüngliche Mandat der Operation IRINI lief bis zum 31. März 2021. Mit der Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/653 wurde das Mandat bis zum 31. März 2025 verlängert.

Das operative Hauptquartier der Operation IRINI befindet sich in Rom unter dem Kommando von Konteradmiral Stefano Turchetto.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Er ist am 31. März 2020 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENT

Beschluss (GASP) 2020/472 des Rates vom 31. März 2020 über eine Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) (ABl. L 101 vom 1.4.2020, S. 4–10).

Die im Nachhinein vorgenommen Änderungen und Berichtigungen des Beschlusses (GASP) 2020/472 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Beschluss (GASP) 2021/509 des Rates vom 22. März 2021 zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2015/528 (ABl. L 102 vom 24.3.2021, S. 14–62).

Beschluss (GASP) 2020/471 des Rates vom 31. März 2020 zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2015/778 über eine Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA) (ABl. L 101 vom 1.4.2020, S. 3).

Letzte Aktualisierung: 20.03.2023