Typgenehmigungsanforderungen zur Gewährleistung der allgemeinen Sicherheit von Fahrzeugen und des Schutzes ungeschützter Verkehrsteilnehmer

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2019/2144 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Mit dieser neuen Verordnung für die allgemeine Sicherheit werden die EU-Fahrzeugsicherheitsanforderungen aktualisiert, einschließlich derjenigen, die auf die besonderen Belange ungeschützter Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer eingehen.

Hochentwickelte Fahrerassistenzsysteme

Alle neuen Fahrzeuge müssen mit den folgenden Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sein:

Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge müssen mit weiteren fortschrittlichen Sicherheitsmaßnahmen ausgestattet sein, darunter:

Busse und Lastkraftwagen müssen nicht nur die allgemeinen Anforderungen erfüllen und mit bestehenden Systemen (wie Spurhaltewarnsystemen und hochentwickelten Notbremsassistenzsystemen) ausgestattet sein, sondern auch:

Die Verordnung ermöglicht es der Europäischen Kommission, spezifische Durchführungsrechtsakte für die Sicherheit von wasserstoffbetriebenen und automatisierten Fahrzeugen im Hinblick auf künftige technische Entwicklungen zu erlassen.

Überprüfung

Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte

Die Kommission erließ:

Die genannten Verordnungen ändern Anhang II der Verordnung (EU) 2019/2144.

Aufhebung

Mit der Verordnung werden die Verordnungen (EG) Nr. 78/2009, (EG) Nr. 79/2009, (EG) Nr. 661/2009, (EG) Nr. 631/2009, (EU) Nr. 406/2010, (EU) Nr. 672/2010, (EU) Nr. 1003/2010, (EU) Nr. 1005/2010, (EU) Nr. 1008/2010, (EU) Nr. 1009/2010, (EU) Nr. 19/2011, (EU) Nr. 109/2011, (EU) Nr. 458/2011, (EU) Nr. 65/2012, (EU) Nr. 130/2012, (EU) Nr. 347/2012, (EU) Nr. 351/2012, (EU) Nr. 1230/2012 und (EU) 2015/166 mit Wirkung zum aufgehoben.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie tritt am in Kraft.

HINTERGRUND

Die Verordnung ist Teil des dritten Pakets „Europa in Bewegung“ der Kommission, das einen reibungslosen Übergang zu einem sicheren, sauberen und automatisierten Mobilitätssystem gewährleisten soll. Dieses Paket beinhaltet Folgendes.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 78/2009, (EG) Nr. 79/2009 und (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 631/2009, (EU) Nr. 406/2010, (EU) Nr. 672/2010, (EU) Nr. 1003/2010, (EU) Nr. 1005/2010, (EU) Nr. 1008/2010, (EU) Nr. 1009/2010, (EU) Nr. 19/2011, (EU) Nr. 109/2011, (EU) Nr. 458/2011, (EU) Nr. 65/2012, (EU) Nr. 130/2012, (EU) Nr. 347/2012, (EU) Nr. 351/2012, (EU) Nr. 1230/2012 und (EU) 2015/166 der Kommission (ABl. L 325 vom , S. 1-40).

Letzte Aktualisierung