Sie zielt darauf ab, die Zahl der Toten und Schwerverletzten auf den Straßen der Europäischen Union (EU) durch die Einführung modernster Sicherheitstechnologien als Standard-Fahrzeugausstattung deutlich zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Automobilhersteller auf dem Weltmarkt zu verbessern, indem sie den ersten EU-Rechtsrahmen für automatisierte und vollautomatisierte Fahrzeuge schafft.
Sie ändert die Verordnung (EU) 2018/858 über die EU-Genehmigung und Maßnahmen der Marktaufsicht für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger (siehe Zusammenfassung).
WICHTIGE ECKPUNKTE
Mit dieser neuen Verordnung für die allgemeine Sicherheit werden die EU-Fahrzeugsicherheitsanforderungen aktualisiert, einschließlich derjenigen, die auf die besonderen Belange ungeschützter Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer eingehen.
Hochentwickelte Fahrerassistenzsysteme
Alle neuen Fahrzeuge müssen mit den folgenden Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sein:
intelligenter Geschwindigkeitsassistent;
Schnittstelle zur Erleichterung der Nachrüstung mit alkoholempfindlichen Wegfahrsperren (Atemalkohol-Messgerät);
Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers;
hoch entwickeltes Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrers;
Notbremslicht;
Rückfahrassistent;
ereignisbezogene Datenaufzeichnung;
präzises Reifendrucküberwachungssystem.
Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge müssen mit weiteren fortschrittlichen Sicherheitsmaßnahmen ausgestattet sein, darunter:
hochentwickelte Notbremsassistenzsysteme, die vorausfahrende Kraftfahrzeuge und ungeschützte Verkehrsteilnehmer erkennen können;
Notfall-Spurhalteassistenten;
erweiterte Kopfaufprallschutzbereiche, um bei einem Zusammenstoß mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern deren potenzielle Verletzungen zu mindern.
Busse und Lastkraftwagen müssen nicht nur die allgemeinen Anforderungen erfüllen und mit bestehenden Systemen (wie Spurhaltewarnsystemen und hochentwickelten Notbremsassistenzsystemen) ausgestattet sein, sondern auch:
mit hochentwickelten Systemen ausgerüstet sein, die Fußgänger und Radfahrer erkennen können, die sich nahe der Vorder- oder Beifahrerseite des Fahrzeugs befinden, und eine Warnung an den Fahrer abgeben und Zusammenstöße mit solchen ungeschützten Verkehrsteilnehmern verhindern können;
so gebaut sein, dass die toten Winkel vor dem Fahrer und an seiner Seite weitgehend verringert werden.
Die Verordnung ermöglicht es der Europäischen Kommission, spezifische Durchführungsrechtsakte für die Sicherheit von wasserstoffbetriebenen und automatisierten Fahrzeugen im Hinblick auf künftige technische Entwicklungen zu erlassen.
Überprüfung
Die Kommission muss bis zum einen Bewertungsbericht über die Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen und -systeme vorlegen.
Der Bericht muss gegebenenfalls Empfehlungen und einen Rechtsetzungsvorschlag enthalten, damit es im Straßenverkehr noch weniger oder gar keine Unfälle und Verletzungen mehr gibt.
Danach wird alle fünf Jahre ein weiterer Bericht vorgelegt.
Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte
Die Kommission erließ:
zwei Durchführungsrechtsakte:
Durchführungsverordnung (EU) 2021/535 hinsichtlich einheitlicher Verfahren und technischer Spezifikationen für die Typgenehmigung von Fahrzeugen sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeinen Baumerkmale und ihre Sicherheit,
Durchführungsverordnung (EU) 2021/646 in Bezug auf einheitliche Verfahren und technische Spezifikationen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer Notfall-Spurhalteassistenten; und
vier delegierte Rechtsakte:
Delegierte Verordnung (EU) 2021/1243 mit detaillierten Vorschriften für die Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre in Kraftfahrzeugen und zur Änderung des Anhangs II der genannten Verordnung,
Delegierte Verordnung (EU) 2021/1341 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die spezifischen Prüfverfahren und technischen Anforderungen hinsichtlich Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers,
Delegierte Verordnung (EU) 2021/1958 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2144 mit detaillierten Vorschriften für die spezifischen Prüfverfahren und technischen Anforderungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer intelligenten Geschwindigkeitsassistenten und für die Typgenehmigung solcher Assistenten als selbstständige technische Einheiten,
Delegierte Verordnung (EU) 2022/545 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2144 mit detaillierten Vorschriften für die spezifischen Prüfverfahren und technischen Anforderungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer Ereignisdatenspeicher und für die Typgenehmigung solcher Assistenten als selbstständige technische Einheiten.
Die genannten Verordnungen ändern Anhang II der Verordnung (EU) 2019/2144.
Die Verordnung ist Teil des dritten Pakets „Europa in Bewegung“ der Kommission, das einen reibungslosen Übergang zu einem sicheren, sauberen und automatisierten Mobilitätssystem gewährleisten soll. Dieses Paket beinhaltet Folgendes.
Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 78/2009, (EG) Nr. 79/2009 und (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 631/2009, (EU) Nr. 406/2010, (EU) Nr. 672/2010, (EU) Nr. 1003/2010, (EU) Nr. 1005/2010, (EU) Nr. 1008/2010, (EU) Nr. 1009/2010, (EU) Nr. 19/2011, (EU) Nr. 109/2011, (EU) Nr. 458/2011, (EU) Nr. 65/2012, (EU) Nr. 130/2012, (EU) Nr. 347/2012, (EU) Nr. 351/2012, (EU) Nr. 1230/2012 und (EU) 2015/166 der Kommission (ABl. L 325 vom , S. 1-40).
VERBUNDENE DOKUMENTE
Delegierte Verordnung (EU) 2022/545 der Kommission vom zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung detaillierter Vorschriften für die spezifischen Prüfverfahren und technischen Anforderungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer Ereignisdatenspeicher und für die Typgenehmigung von Ereignisdatenspeichern als selbstständige technische Einheiten sowie zur Änderung von Anhang II der genannten Verordnung (ABl. L 107 vom , S. 18-23).
Delegierte Verordnung (EU) 2021/1958 der Kommission vom zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung detaillierter Vorschriften für die spezifischen Prüfverfahren und technischen Anforderungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer intelligenten Geschwindigkeitsassistenten und für die Typgenehmigung von intelligenten Geschwindigkeitsassistenten als selbstständige technische Einheiten sowie zur Änderung von Anhang II der genannten Verordnung (ABl. L 409 vom , S. 1-161).
Delegierte Verordnung (EU) 2021/1341 der Kommission vom zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung detaillierter Vorschriften für die spezifischen Prüfverfahren und technischen Anforderungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer Warnsysteme bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers sowie zur Änderung von Anhang II der genannten Verordnung (ABl. L 292 vom , S. 4-19).
Delegierte Verordnung (EU) 2021/1243 der Kommission vom zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung detaillierter Vorschriften für die Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre in Kraftfahrzeugen und zur Änderung des Anhangs II der genannten Verordnung (ABl. L 272 vom , S. 11-15).
Durchführungsverordnung (EU) 2021/646 der Kommission vom mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf einheitliche Verfahren und technische Spezifikationen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer Notfall-Spurhalteassistenten (ABl. L 133 vom , S. 31-53).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2021/646 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Durchführungsverordnung (EU) 2021/535 der Kommission vom mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einheitlicher Verfahren und technischer Spezifikationen für die Typgenehmigung von Fahrzeugen sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeinen Baumerkmale und ihre Sicherheit (ABl. L 117 vom , S. 1-207).
Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG (ABl. L 151 vom , S. 101-218).
Verordnung (EU) 2015/166 der Kommission vom zur Ergänzung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Einbeziehung besonderer Verfahren, Bewertungsmethoden und technischer Anforderungen sowie zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1003/2010, (EU) Nr. 109/2011 und (EU) Nr. 458/2011 der Kommission (ABl. L 28 vom , S. 3-39).
Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission vom zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern bezüglich ihrer Massen und Abmessungen und zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 353 vom , S. 31-79).
Verordnung (EU) Nr. 351/2012 der Kommission vom zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die Typgenehmigung von Spurhaltewarnsystemen in Kraftfahrzeugen (ABl. L 110 vom , S. 18-30).
Verordnung (EU) Nr. 347/2012 der Kommission vom zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Notbremsassistenzsystemen für bestimmte Kraftfahrzeugklassen (ABl. L 109 vom , S. 1-17).
Verordnung (EU) Nr. 130/2012 der Kommission vom über die Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge hinsichtlich des Einstiegs ins Fahrzeug und der Manövriereigenschaften und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (ABl. L 43 vom , S. 6-14).
Verordnung (EU) Nr. 65/2012 der Kommission vom zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Gangwechselanzeiger und zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 28 vom , S. 24-38).
Verordnung (EU) Nr. 458/2011 der Kommission vom über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern hinsichtlich der Montage von Reifen und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (ABl. L 124 vom , S. 11-20).
Verordnung (EU) Nr. 109/2011 der Kommission vom zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung bestimmter Klassen von Kraftfahrzeugen und ihrer Anhänger hinsichtlich der Spritzschutzsysteme (ABl. L 34 vom , S. 2-28).
Verordnung (EU) Nr. 19/2011 der Kommission vom über die Typgenehmigung des gesetzlich vorgeschriebenen Fabrikschilds und der Fahrzeug-Identifizierungsnummer für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (ABl. L 8 vom , S. 1-13).
Verordnung (EU) Nr. 1009/2010 der Kommission vom über die Typgenehmigung von Radabdeckungen an bestimmten Kraftfahrzeugen und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (ABl. L 292 vom , S. 21-29).
Verordnung (EU) Nr. 1008/2010 der Kommission vom über die Typgenehmigung von Windschutzscheiben-Wischanlagen und Windschutzscheiben-Waschanlagen bestimmter Kraftfahrzeuge und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (ABl. L 292 vom , S. 2-20).
Verordnung (EU) Nr. 1005/2010 der Kommission vom über die Typgenehmigung von Abschleppeinrichtungen an Kraftfahrzeugen und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (ABl. L 291 vom , S. 36-42).
Verordnung (EU) Nr. 1003/2010 der Kommission vom über die Typgenehmigung der Anbringungsstelle und der Anbringung der hinteren amtlichen Kennzeichen an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (ABl. L 291 vom , S. 22-30).
Verordnung (EU) Nr. 672/2010 der Kommission vom über die Typgenehmigung von Entfrostungs- und Trocknungsanlagen bestimmter Kraftfahrzeuge und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (ABl. L 196 vom , S. 5-20).
Verordnung (EU) Nr. 406/2010 der Kommission vom zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 79/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von wasserstoffbetriebenen Kraftfahrzeugen (ABl. L 122 vom , S. 1-107).
Verordnung (EG) Nr. 631/2009 der Kommission vom mit Durchführungsbestimmungen für Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 78/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Schutzes von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern sowie zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2003/102/EG und 2005/66/EG (ABl. L 195 vom , S. 1-60).
Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (ABl. L 200 vom , S. 1-24).