Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2008/96/EG über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Der Zweck besteht darin, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten im EU-Verkehrsnetz zu senken, indem die Straßenverkehrsinfrastruktur sicherer gemacht wird.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Richtlinie 2008/96/EG wurde geändert durch die Richtlinie (EU) 2019/1936 als Teil des dritten Pakets „Europa in Bewegung“ der Europäischen Kommission.

In der geänderten Fassung verlangt die Richtlinie von den EU-Ländern die Einführung und Anwendung von Verfahren, die sich beziehen auf:

Geltungsbereich

Die geänderte Richtlinie hat einen erweiterten Geltungsbereich. Sie gilt für:

Straßenverkehrssicherheitsbewertung

Fahrbahnmarkierungen und Verkehrszeichen

Information und Transparenz

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2008/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur (ABl. L 319 vom 29.11.2008, S. 59-67)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2008/96/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 661/2010/EU (ABl. L 348 vom 20.12.2013, S. 1-128)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 04.03.2020