Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung — Lichtquellen und separate Betriebsgeräte

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2019/2020 über Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte

Delegierte Verordnung (EU) 2019/2015 über die Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNGEN?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Eine Lichtquelle ist ein elektrisch betriebenes Produkt, das dazu bestimmt ist, Licht auszusenden oder Licht aussenden zu können, und das unter Verwendung von Glüh-, Leuchtstoff-, Hochdruck-Entladungslampen, anorganischen oder organischen Leuchtdioden und umfasst bestimmte Hochdrucknatriumlichtquellen.

Betriebsgeräte sind Geräte, die mit Lichtquellen arbeiten, um Stromnetze auf die Stromanforderung der Lichtquelle vorzubereiten. Dies kann die Umwandlung der Versorgungs- und der Zündspannung, die Strombegrenzung, die Verhütung eines Kaltstarts, die Korrektur des Leistungsfaktors oder die Verringerung der Funkstörung umfassen. Die Verordnung gilt für Stromversorgungsgeräte.

Verordnung (EU) 2019/2020

Die nationalen Behörden haben die in Anhang IV festgelegten Nachprüfungsverfahren bei der Durchführung von Marktaufsichtsprüfungen anzuwenden.

Modelle der anorganischen und organischen Leuchtdioden-Lichtquellen müssen einem Langzeittest unterzogen werden, um ihren Lampenstromerhalt und den Lebensdauerfaktor zu prüfen.

In Anhang VI werden Richtvorgaben für die ökologischen Aspekte festgelegt, die als wichtig und quantifizierbar gelten, auf der Grundlage der bestverfügbaren Technologie.

Die Europäische Kommission muss die Verordnung vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts fünf Jahre nach deren Inkrafttreten überprüfen und einige Aspekte bewerten.

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2015:

WANN TRETEN DIE VERORDNUNGEN IN KRAFT?

Sie sind jeweils am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Ökodesign: eine Politik zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit der Produkte hinsichtlich ihres gesamten Lebenszyklus, insbesondere ihrer Energieeffizienz, durch besseres Design.
  2. Neu skalierte Produktetiketten: Energieeffizienzetiketten, die neu klassifiziert wurden, sodass die Produkte, die zuvor eine Skala von „A+++“ bis „G“ abdeckten, durch „A“ bis „G“ ersetzt wurden, um die hohe Zahl der energieeffizienteren Klassen auszugleichen.
  3. Umgebendes Produkt: ein Produkt, das eine oder mehrere Lichtquellen oder separate Betriebsgeräte oder beides enthält. Beispiele für umgebende Produkte sind Leuchten, die zur separaten Überprüfung der enthaltenen Lichtquelle(n) zerlegt werden können, sowie Haushaltsgeräte oder Möbel (Regale, Spiegel, Vitrinen), die eine oder mehrere Lichtquellen enthalten. Wenn ein umgebendes Produkt zur Überprüfung der Lichtquelle und der separaten Betriebsgeräte nicht zerlegt werden kann, ist das gesamte umgebende Produkt als Lichtquelle zu betrachten.

HAUPTDOKUMENTE

Verordnung (EU) 2019/2020 der Kommission vom zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 244/2009, (EG) Nr. 245/2009 und (EU) Nr. 1194/2012 der Kommission (ABl. L 315 vom , S. 209-240)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2019/2020 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Delegierte Verordnung (EU) 2019/2015 der Kommission vom zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 874/2012 der Kommission (ABl. L 315 vom , S. 68-101)

Siehe konsolidierte Fassung.

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