Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht

Entscheidung 88/540/EWG über den Abschluss des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht und des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

WAS IST DER ZWECK DES ÜBEREINKOMMENS UND DER ENTSCHEIDUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Als eine allgemeine Verpflichtung haben die Vertragsparteien entsprechende Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt gegen schädliche Auswirkungen zu ergreifen, die sich aus menschlichen Aktivitäten ergeben oder ergeben könnten und die die Ozonschicht schädigen bzw. schädigen könnten. Vor allem auf der Grundlage relevanter wissenschaftlicher und technischer Erwägungen müssen die Vertragsparteien

Die Erforschung und wissenschaftliche Beurteilung der Ozonschicht die die Vertragsparteien entweder unmittelbar oder im Rahmen internationaler Organe einbezieht, konzentriert sich auf

Außerdem müssen die Parteien

Die Konferenz der Vertragsparteien (auf der alle Unterzeichnerstaaten vertreten sind und eine Stimme haben)

Wenn das Übereinkommen seit vier Jahren in Kraft ist, kann eine Vertragspartei ankündigen, das Abkommen zu verlassen. Dies wird dann ein Jahr später wirksam.

WANN TRETEN DIE VERORDNUNG UND DIE ENTSCHEIDUNG IN KRAFT?

HINTERGRUND

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Ozonschicht: atmosphärische Ozonschicht über der planetaren Grenzschicht.
  2. Vertragsparteien: die Länder, die das Übereinkommen ratifiziert haben.

HAUPTDOKUMENTE

Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht (ABl. L 297 vom , S. 10-20)

Entscheidung 88/540/EWG des Rates vom über den Abschluß des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht und des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (ABl. L 297 vom , S. 8-9)

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