Online-Vermittlungsdienste – Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Ziel ist es, eine faire und transparente Behandlung der gewerblichen Nutzer von Online-Plattformen zu gewährleisten, ihnen wirksamere Rechtsbehelfe bei Problemen zu bieten und ein vorhersehbares und innovationsfreundliches Regelungsumfeld für Online-Plattformen in der EU zu schaffen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Anwendungsbereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anbieter von Online-Plattformen müssen:

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen Folgendes enthalten:

Beschwerden, Mediation und Rechtsbehelfe

Durchsetzung

Überprüfung

Die Beobachtungsstelle für die Online-Plattformwirtschaft wird die Kommission bei der Überwachung der Auswirkungen der neuen Vorschriften sowie der sich abzeichnenden Probleme und Möglichkeiten in der digitalen Wirtschaft unterstützen. Bis zum 13. Januar 2022 wird die Kommission prüfen, ob im Rahmen der geplanten Überprüfung der Verordnung zusätzliche oder andere Vorschriften erforderlich sein könnten.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie tritt am 12. Juli 2020 in Kraft.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Online-Vermittlungsdienste: Online-Plattformen – Dienste der Informationsgesellschaft, die es gewerblichen Nutzern ermöglichen, Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen anzubieten, indem sie die Einleitung direkter Transaktionen zwischen diesen gewerblichen Nutzern und Verbrauchern vermitteln; sie werden gewerblichen Nutzern auf der Grundlage eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Anbieter dieser Dienste und den gewerblichen Nutzern, die den Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen anbieten, bereitgestellt.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (ABl. L 186 vom 11.7.2019, S. 57-79)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (ABl. L 157 vom 15.6.2016, S. 1-18)

Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 89-131)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie (EU) 2016/680 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1-15)

Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 351 vom 20.12.2012, S. 1-32)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) (ABl. L 177 vom 4.7.2008, S. 6-16)

Siehe konsolidierte Fassung.

Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 136 vom 24.5.2008, S. 3-8)

Letzte Aktualisierung: 19.08.2019