Risikovorsorge im Elektrizitätssektor

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2019/941 über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Europäische Netz der Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO (Strom) ):

Die Methode zur Bestimmung von regionalen Szenarien für Stromversorgungskrisen:

Die zuständigen Behörden, die von den EU-Ländern bis zum 5. Januar 2020 bestimmt werden:

Beobachtung

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 4. Juli 2019 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Stromversorgungskrisen können aus vielen Gründen eintreten, zum Beispiel wegen extremer Wetterbedingungen, böswilliger Angriffe oder bei Brennstoffknappheit. Wenn Krisensituationen eintreten, haben sie meist grenzüberschreitende Auswirkungen. Umfangreiche Vorkommnisse wie Kälte- oder Hitzeperioden oder Cyberangriffe können mehrere EU-Länder gleichzeitig treffen.

Die Verordnung ist einer von 8 Teilen der Gesetzgebung im Paket „Sauber Energie für alle Europäer“ das die Kommission im November 2016 vorgelegt hatte. Dieses Paket trägt zur Gestaltung der Energieunion bei, wobei die EU wettbewerbsfähig bleibt und ihre Klimaschutzverpflichtungen nach dem Pariser Abkommen erfüllt.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Stromversorgungskrise: eine bestehende oder drohende Situation, in der es zu einer erheblichen Stromknappheit kommt.
Frühwarnung: die Weitergabe konkreter, ernstzunehmender und verlässlicher Hinweise darauf, dass ein Ereignis eintreten könnte, das voraussichtlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Stromversorgung sowie wahrscheinlich zur einer Stromversorgungskrise führt.
Stromversorgungssicherheit: die Fähigkeit eines Stromsystems, die Stromversorgung der Kunden auf einem klar definierten Leistungsniveau sicherzustellen.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2019/941 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89/EG (ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 1-21)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2019/942 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 22-53)

Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über den Elektrizitätsbinnenmarkt (ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 54-124)

Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 125-199)

Letzte Aktualisierung: 24.07.2019