Risikovorsorge im Elektrizitätssektor
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Verordnung (EU) 2019/941 über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor
WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?
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Das Ziel ist:
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eine bessere Erkennung von Stromversorgungskrisen*;
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die Erstellung von Krisenmanagementplänen; und
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die Bewältigung von Krisen, wenn sie auftreten.
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Mit ihr wird eine gemeinsame Methode eingerichtet sowie Vorschriften für die Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern im Hinblick auf das Vorbeugen, Vorbereiten und Bewältigen von Stromversorgungskrisen im Geiste der Solidarität und der Transparenz bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Anforderungen an einen wettbewerbsfähigen Elektrizitätsbinnenmarkt festgelegt.
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Mit ihr wird die Richtlinie 2005/89/EG aufgehoben, mit der die Maßnahmen festgelegt wurden, die die EU-Länder ergreifen sollten, um die allgemeine Sicherheit der Stromversorgung sicherzustellen.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Das
Europäische Netz der Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO (Strom)
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legt nach weitreichenden Konsultationen bis zum 5. Januar 2020 der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) zur Genehmigung und/oder Änderung die Methode:
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zur Bestimmung von regionalen Szenarien für Stromversorgungskrisen in Bezug auf die Angemessenheit des Systems, die Systemsicherheit und die Sicherheit der Brennstoffversorgung;
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zur Abschätzung der saisonalen und kurzfristigen Angemessenheit (monatlich, Week-Ahead- und Day-Ahead) Systemangemessenheit bei der Konfrontation mit ungünstigen Witterungsbedingungen;
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bestimmt innerhalb von 6 Monaten nach der Genehmigung der ersten Methode die wichtigsten Szenarien für Stromversorgungskrisen für jede Region;
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führt alle 4 Jahre eine Neubewertung dieser regionalen Krisenszenarien durch;
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aktualisiert und verbessert beide Methoden, sobald wichtige neue Informationen zur Verfügung stehen;
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führt saisonale Abschätzungen der Angemessenheit durch und veröffentlicht diese für den Winter bis zum 1. Dezember und für den Sommer bis zum 1. Juni eines jeden Jahres.
Die Methode zur Bestimmung von regionalen Szenarien für Stromversorgungskrisen:
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berücksichtigt mindestens diese Risiken:
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seltene und extreme Naturkatastrophen;
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unvorhergesehene Gefahren;
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Folgerisiken, einschließlich der Folgen böswilliger Angriffe und von Brennstoffknappheit;
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umfasst Folgendes:
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die Berücksichtigung aller maßgeblichen nationalen und regionalen Gegebenheiten;
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die Interaktion und Korrelation von grenzüberschreitenden Risiken;
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Simulationen von Szenarien für zeitgleich auftretende Stromversorgungskrisen;
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die Einstufung der Risiken nach Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeit;
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die Grundsätze für den Umgang mit vertraulichen Informationen auf eine Art und Weise, bei der gleichzeitig für Transparenz gesorgt wird.
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wird auf der Webseite von ENTSO (Strom) und von ACER veröffentlicht.
Die zuständigen Behörden, die von den EU-Ländern bis zum 5. Januar 2020 bestimmt werden:
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sind dafür verantwortlich, die in der Gesetzgebung vorgesehenen Aufgaben wahrzunehmen, und arbeiten zu diesem Zweck zusammen;
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arbeiten mit den Übertragungsnetz- und Vertriebsnetzbetreibern, den Regulierungsbehörden, dem ENTSO (Strom), den regionalen Koordinierungszentren und anderen relevanten Interessenträgern je nach Notwendigkeit zusammen;
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bestimmen innerhalb von vier Monaten nach der Bestimmung der regionalen Szenarien für Stromversorgungskrisen die wichtigsten nationalen Szenarien für Stromversorgungskrisen und aktualisieren diese alle 4 Jahre;
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erstellen Risikovorsorgepläne auf der Grundlage der bestimmten regionalen und nationalen Krisenszenarien. Die Pläne, die von der Europäischen Kommission nach Konsultation der Koordinierungsgruppe „Strom“ beurteilt werden, folgen einem Muster zur Festlegung von Informationen, wie zum Beispiel:
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Zusammenfassung der Szenarien für Stromversorgungskrisen;
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Aufgaben und Zuständigkeiten der zuständigen Behörde;
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Verfahren und Maßnahmen in einer Stromversorgungskrise (z. B. nationale, regionale und bilaterale);
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Benennung und definierte Aufgabe einer Krisenkoordinierungsstelle;
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Konsultationen der Interessenträger, wie zum Beispiel Übertragungsnetzbetreiber und Verteilernetzbetreiber sowie Strom- und Erdgasunternehmen;
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Notfalltests;
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übermitteln sofort eine Frühwarnung* an die Kommission und die benachbarten EU-Länder, wenn verlässliche Hinweise auf eine möglicherweise bevorstehende Stromversorgungskrise auf ihrem Gebiet hindeuten, und stellen alle relevanten Informationen bereit;
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erklären den Eintritt einer Stromversorgungskrise und informieren die Kommission und die benachbarten EU-Länder;
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legen der Kommission und der Koordinierungsgruppe „Strom“ spätestens 3 Monate nach dem Ende der Stromversorgungskrise einen Evaluierungsbericht vor, in dem das Ereignis beschrieben wird und die Auswirkungen, die getroffenen Maßnahmen und die möglichen Verbesserungen beurteilt werden.
Beobachtung
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Die Koordinierungsgruppe „Strom“ erörtert Fragen, wie zum Beispiel die Kohärenz der Risikovorsorgepläne, die Ergebnisse der Abschätzungen der Angemessenheit und die Leistung der EU-Länder im Bereich der Stromversorgungssicherheit*.
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ACER beobachtet die Maßnahmen zur Sicherheit der Stromversorgung und erstattet der Koordinierungsgruppe „Strom“ regelmäßig Bericht.
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Bis zum 1. September 2025 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht darüber vor, wie die Sicherheit der Stromversorgung in der EU verbessert werden kann.
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Sie ist am 4. Juli 2019 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Stromversorgungskrisen können aus vielen Gründen eintreten, zum Beispiel wegen extremer Wetterbedingungen, böswilliger Angriffe oder bei Brennstoffknappheit. Wenn Krisensituationen eintreten, haben sie meist grenzüberschreitende Auswirkungen. Umfangreiche Vorkommnisse wie Kälte- oder Hitzeperioden oder Cyberangriffe können mehrere EU-Länder gleichzeitig treffen.
Die Verordnung ist einer von 8 Teilen der Gesetzgebung im Paket „Sauber Energie für alle Europäer“ das die Kommission im November 2016 vorgelegt hatte. Dieses Paket trägt zur Gestaltung der Energieunion bei, wobei die EU wettbewerbsfähig bleibt und ihre Klimaschutzverpflichtungen nach dem Pariser Abkommen erfüllt.
SCHLÜSSELBEGRIFFE
Stromversorgungskrise: eine bestehende oder drohende Situation, in der es zu einer erheblichen Stromknappheit kommt.
Frühwarnung: die Weitergabe konkreter, ernstzunehmender und verlässlicher Hinweise darauf, dass ein Ereignis eintreten könnte, das voraussichtlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Stromversorgung sowie wahrscheinlich zur einer Stromversorgungskrise führt.
Stromversorgungssicherheit: die Fähigkeit eines Stromsystems, die Stromversorgung der Kunden auf einem klar definierten Leistungsniveau sicherzustellen.
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EU) 2019/941 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89/EG (ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 1-21)
VERBUNDENE DOKUMENTE
Verordnung (EU) 2019/942 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 22-53)
Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über den Elektrizitätsbinnenmarkt (ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 54-124)
Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 125-199)
Letzte Aktualisierung: 24.07.2019