Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Richtlinie wird ab dem 28. Juni 2025 für folgende Produkte und Dienstleistungen gelten:

Die Richtlinie gilt nicht für:

Spezifische Barrierefreiheitsanforderungen gelten insoweit für alle Produkte und Dienstleistungen, die unter die Richtlinie fallen, als deren Einhaltung zu keiner grundlegenden Veränderung der Wesensmerkmale des Produkts oder der Dienstleistung oder unverhältnismäßigen Belastung der betreffenden Wirtschaftsakteure führt.

Die Richtlinie schreibt Folgendes vor:

Die EU-Länder müssen:

Die Europäische Kommission:

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie muss von den EU-Ländern bis zum 28. Juni 2022 in nationales Recht umgesetzt werden. Die EU-Länder müssen die Maßnahmen ab dem 28. Juni 2025 anwenden.

Die EU-Länder können jedoch:

HINTERGRUND

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Barrierefreiheit: ein Design von Produkten, Geräten, Dienstleistungen oder Umgebungen, das Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Nutzung ermöglichen soll.
Produkt: ein Stoff, eine Zubereitung oder eine Ware, der bzw. die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden ist (außer Lebensmitteln, Futtermitteln, lebenden Pflanzen und Tieren, Erzeugnissen menschlichen Ursprungs und Erzeugnissen von Pflanzen und Tieren, die unmittelbar mit ihrer künftigen Reproduktion zusammenhängen).
Menschen mit Behinderungen: Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (ABl. L 151 vom 7.6.2019, S. 70-115)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) (ABl. L 321 vom 17.12.2018, S. 36-214)

Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 82-128)

Letzte Aktualisierung: 10.09.2019