EU-Gebiete in äußerster Randlage

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union — Artikel 349

Mitteilung der Kommission — Eine verstärkte und erneuerte strategische Partnerschaft mit den EU-Gebieten in äußerster Randlage

WAS IST DER ZWECK DIESES ARTIKELS UND DER MITTEILUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Regionen in äußerster Randlage

Die Europäische Union (EU) verfügt über neun Regionen in äußerster Randlage:

Aktionsbereiche

Die erneuerte EU-Strategie für die Regionen basiert auf vier Aktionsbereichen.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Ausschließliche Wirtschaftszonen: Ein Gebiet, das an den Festlandsockel angrenzt und sich über mehr als 370 Kilometer erstreckt, für das ein Küstenland die gerichtliche Zuständigkeit für die Erforschung und Nutzung von Meeresressourcen übernimmt.

HAUPTDOKUMENTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank – Eine verstärkte und erneuerte Partnerschaft mit den Gebieten in äußerster Randlage der EU (COM(2017) 623 final vom 24.10.2017)

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Siebter Teil – Allgemeine und Schlussbestimmungen – Artikel 349 (ex-Artikel 299 Absatz 2, Unterabsätze 2, 3 und 4 EGV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 195)

VERBUNDENES DOKUMENT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Stärkung der Innovation in Europas Regionen: Beitrag zu einem widerstandsfähigen, inklusiven und nachhaltigen Wachstum auf territorialer Ebene (COM(2017) 376 final vom 18.7.2017)

Letzte Aktualisierung: 26.11.2019