Verträge zur Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Geltungsbereich

Die Richtlinie gilt für alle Verträge, bei denen ein Unternehmer digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen an Verbraucher bereitstellt und die Verbraucher dafür einen Preis zahlen oder sich zur Zahlung verpflichten. Sie gilt außerdem dann, wenn der Verbraucher keinen Preis bezahlt, sondern dem Unternehmer personenbezogene Daten bereitstellt oder sich zur Bereitstellung derselben verpflichtet, sofern die bereitgestellten personenbezogenen Daten nur zu Zwecken der Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen oder für den Unternehmer verarbeitet werden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Ausnahmen umfassen Verträge in Bezug auf

Konformität

Digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen müssen im Allgemeinen

Die Unternehmer haben sicherzustellen, dass der Verbraucher über Aktualisierungen, einschließlich Sicherheitsaktualisierungen, die für den Erhalt der Konformität der digitalen Inhalte und digitalen Dienstleistungen erforderlich sind, informiert wird und dass diese ihm bereitgestellt werden. Die Richtlinie umfasst zudem näher beschriebene Vorschriften zur Verpflichtung zur Bereitstellung von Aktualisierungen.

Haftung des Unternehmers

Abhilfen

Verpflichtungen und Rechte im Falle der Vertragsbeendigung

Die Richtlinie ergänzt die Richtlinie (EU) 2019/771 über Verträge über den Verkauf von Waren.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie muss von den EU-Ländern bis spätestens am in nationales Recht umgesetzt werden. Die EU-Länder haben die Bestimmungen der Richtlinie zum anzuwenden.

HINTERGRUND

Siehe auch:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie (EU) 2019/770 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (ABl. L 136 vom , S. 1-27)

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