Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen EU-LAK-Stiftung
Durch das Übereinkommen wird die Internationale EU-Lateinamerika/Karibik-Stiftung (EU-LAK-Stiftung) als eine internationale Organisation mit Rechtspersönlichkeit errichtet, die folgende Ziele verfolgt:
Durch den Beschluss wird das Übereinkommen im Namen der EU abgeschlossen.
Die EU-LAK-Stiftung verbindet die EU und ihre 28 Länder mit der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC) und ihren 33 Ländern.
Die Stiftung verfolgt insbesondere folgende Ziele:
Die Tätigkeit der Stiftung
Diese Tätigkeit umfasst u. a.:
Das Übereinkommen ist am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen EU-LAK-Stiftung (ABl. L 103 vom , S. 3-20)
Beschluss (EU) 2016/1873 des Rates vom über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Übereinkommens zur Errichtung der internationalen EU-LAK-Stiftung (ABl. L 288 vom , S. 1-2)
Beschluss (EU) 2019/593 des Rates vom über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union – des Übereinkommens zur Errichtung der internationalen EU-LAK-Stiftung (ABl. L 103 vom , S. 1-2)
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