Weine und Weinbauerzeugnisse – geschützte Ursprungsbezeichnungen, geschützte geografische Angaben, traditionelle Begriffe, Kennzeichnung und Aufmachung

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Delegierte Verordnung (EU) 2019/33 – Anträge auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen, geografischen Angaben und traditionellen Begriffen im Weinsektor, das Einspruchsverfahren, Einschränkungen der Verwendung, Änderungen der Produktspezifikationen, die Löschung des Schutzes sowie die Kennzeichnung und Aufmachung

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben

Vorschriften für g. U. und g. g. A.

Mit der Verordnung werden Vorschriften festgelegt, die sich erstrecken auf:

Traditionelle Begriffe

Traditionelle Begriffe werden verwendet:

Vorschriften für traditionelle Begriffe

Mit der Verordnung werden Vorschriften festgelegt, die sich erstrecken auf:

Kennzeichnung und Aufmachung

Die Verordnung erfasst auch Vorschriften für die Kennzeichnung und Aufmachung und betrifft:

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Diese delegierte Verordnung wurde gleichzeitig mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/34 erlassen, mit der die Vorschriften zur Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 festgelegt werden. Sie hat das Ziel, die spezifische Betriebsordnung für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben zu vereinfachen, zu erklären, zu vervollständigen und zu harmonisieren, um sie mit anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Nahrungsmitteln in Einklang zu bringen.

Weitere Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Gleichlautender Name: Wörter mit der gleichen Schreibweise oder Aussprache, aber mit unterschiedlicher Bedeutung oder unterschiedlichem Ursprung.

HAUPTDOKUMENT

Delegierte Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission vom zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Anträge auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen, geografischen Angaben und traditionellen Begriffen im Weinsektor, das Einspruchsverfahren, Einschränkungen der Verwendung, Änderungen der Produktspezifikationen, die Löschung des Schutzes sowie die Kennzeichnung und Aufmachung (ABl. L 9 vom , S. 2-45)

Siehe konsolidierte Fassung.

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