Lebensmittel – mikrobiologische Kriterien

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Mikrobiologische Kriterien

Die Verordnung legt in ihrem Anhang I zwei Arten von mikrobiologischen Kriterien fest, die Lebensmittelunternehmen erfüllen müssen:

Lebensmittelunternehmen müssen auf allen Stufen der Herstellung, der Verarbeitung und des Vertriebs von Lebensmitteln, einschließlich des Einzelhandels, im Rahmen ihrer auf den HACCP-Grundsätzen3 beruhenden Verfahren und der Anwendung der guten Hygienepraxis gewährleisten, dass:

Für jede Lebensmittelkategorie ist in der Verordnung und ihrem Anhang Folgendes festgelegt:

Untersuchungen und deren Umfang

Lebensmittelunternehmen müssen sicherstellen, dass Lebensmittel die einschlägigen Kriterien erfüllen, und geeignete Untersuchungen gemäß den Kriterien in Anhang I durchführen. Die Kriterien beziehen sich auf die folgenden Produkte:

Die Bestimmungen über die Entnahme und Aufbereitung von Untersuchungsproben sind in Anhang I festgelegt.

Ergebnisse

Sind die Testergebnisse für beide Arten von Kriterien unbefriedigend, müssen Lebensmittelunternehmen die in der Verordnung festgelegten Maßnahmen ergreifen. Beobachten sie einen Trend zu unbefriedigenden Ergebnissen, müssen sie unverzüglich geeignete Maßnahmen treffen, um das Auftreten mikrobiologischer Gefahren zu verhindern.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Mikrobiologische Kriterien: Da Lebensmittel aus Tieren und Pflanzen ein mikrobiologisches Risiko darstellen können, geben diese Kriterien Leitlinien für die Akzeptabilität von Lebensmitteln und deren Herstellungsverfahren vor. Die Kriterien legen die Akzeptabilität eines Erzeugnisses, einer Partie Lebensmittel oder eines Prozesses anhand des Nichtvorhandenseins, des Vorhandenseins oder der Anzahl von Mikroorganismen und/oder anhand der Menge ihrer Toxine/Metaboliten je Einheit Masse, Volumen, Fläche oder Partie fest.
  2. Mikroorganismen: Bakterien, Viren, Hefen, Schimmelpilze, Algen und parasitäre Protozoen, mikroskopisch sichtbare parasitäre Helminthen sowie deren Toxine und Metaboliten. Häufige Beispiele sind Salmonellen, Listerien und E. coli.
  3. HACCP-Grundsätze (Hazard Analysis Critical Control Point): Sieben international vereinbarte Grundsätze für die Identifizierung, Bewertung und Kontrolle von Gefahren im Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheit. Sie konzentrieren sich auf die Verhinderung von Kontaminationen und übertragen Lebensmittelherstellern die Verantwortung, die Sicherheit ihres Produkts zu gewährleisten.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 der Kommission vom über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel (ABl. L 338 vom , S. 1-26)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

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