Europäische Stiftung für Lebens- und Arbeitsbedingungen
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Verordnung (EU) 2019/127 über die Gründung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound)
WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?
WICHTIGE ECKPUNKTE
Ziele
Als eine der dezentralen Agenturen der EU besteht das Ziel von Eurofound darin, die Kommission, andere Organe und Einrichtungen der EU, die EU-Länder und die Sozialpartner bei der Gestaltung und Durchführung politischer Maßnahmen in folgenden Bereichen zu unterstützen:
- Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen,
- Planung beschäftigungspolitischer Maßnahmen und
- Förderung des Dialogs zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Dieses Ziel soll erreicht werden durch:
- die Förderung und Verbreitung von Wissen;
- die Bereitstellung von Nachweisen und Dienstleistungen, einschließlich forschungsbasierter Schlussfolgerungen, zum Zwecke der Politikgestaltung;
- die Erleichterung des Wissensaustauschs zwischen den Akteuren auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene.
Aufgaben
Unter uneingeschränkter Achtung der Zuständigkeiten der EU-Länder hat Eurofound folgende Aufgaben:
- Analyse von Entwicklungen und vergleichende Analyse von Politik und Praxis in den EU-Ländern und gegebenenfalls in anderen Ländern;
- Sammeln von Daten und Analyse der Entwicklungen in den Bereichen Lebens- und Arbeitsbedingungen, Beschäftigung und Arbeitsmarkt;
- Analyse der Entwicklungen der Systeme der Arbeitsbeziehungen und insbesondere des sozialen Dialogs auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten;
- Durchführung von Studien und Forschungsarbeiten über relevante sozioökonomische Entwicklungen und damit verknüpfte politische Fragen;
- Durchführung von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen auf Anfrage der Kommission;
- Bereitstellung von Foren für den Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen den Akteuren auf nationaler Ebene;
- Verwaltung und Bereitstellung von Instrumenten und Daten für politische Entscheidungsträger, Sozialpartner, Hochschuleinrichtungen und andere Akteure;
- Festlegung einer Strategie für die Beziehungen zu Nicht-EU-Ländern und internationalen Organisationen in Bezug auf Angelegenheiten, für die Eurofound zuständig ist.
Organisation
Eurofound, mit Sitz in Dublin, Irland, hat einen Verwaltungsrat, einen Exekutivausschuss und einen Exekutivdirektor.
Verwaltungsrat
Er besteht aus:
- 1 Vertreter je EU-Land;
- 1 Vertreter einer Arbeitgeberorganisation je EU-Land;
- 1 Vertreter einer Arbeitnehmerorganisation je EU-Land;
- 3 Mitgliedern, die die Kommission vertreten;
- 1 unabhängigen Experten, der vom Europäischen Parlament ernannt wird.
Die Hauptaufgaben des Verwaltungsrats sind:
- er gibt die strategischen Leitlinien für die Tätigkeit von Eurofound vor;
- er verabschiedet das Programmplanungsdokument von Eurofound;
- er verabschiedet den Haushaltsplan von Eurofound;
- er erlässt die Geschäftsordnung (einschließlich derjenigen des Exekutivausschusses), die Finanzregeln, die Vorschriften zur Vermeidung und Behandlung von Interessenkonflikten und eine Betrugsbekämpfungsstrategie;
- er ernennt den Exekutivdirektor.
Der Verwaltungsrat wählt mit Zweidrittelmehrheit einen Vorsitzenden und drei stellvertretende Vorsitzende, die verschiedene Interessen vertreten. Ihre Amtszeit beträgt ein Jahr und kann verlängert werden.
Er kann beratende Ausschüsse entsprechend den in den Programmplanungsdokumenten von Eurofound ausgewiesenen Schwerpunktbereichen einsetzen.
Exekutivausschuss
Der Exekutivausschuss hilft dem Verwaltungsrat durch:
- die Vorbereitung seiner Entscheidungen;
- die Überwachung, gemeinsam mit dem Verwaltungsrat, jeglicher Folgemaßnahmen zu den Erkenntnissen und Empfehlungen, die sich aus den internen oder externen Prüfberichten sowie Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung OLAF ergeben;
- die Bereitstellung von Beratungsdiensten für den Exekutivdirektor bei der Umsetzung von Entscheidungen des Verwaltungsrats, um die Überwachung der Haushaltsführung und des Finanzmanagements zu stärken.
Exekutivdirektor
Der Exekutivdirektor ist verantwortlich für:
- die Leitung von Eurofound und die Erfüllung der Aufgaben und den Haushaltsplan von Eurofound;
- den Entwurf eines Programmplanungsdokuments, das ein Mehrjahresarbeitsprogramm und ein Jahresarbeitsprogramm umfasst, im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 über die von den EU-Agenturen und Organen angenommenen Finanzregeln.
Arbeitsprogramme
Das Programmplanungsdokument wird dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorgelegt und anschließend spätestens bis zum 31. Januar eines jeden Jahres der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt.
- Das Mehrjahresarbeitsprogramm umfasst:
- die strategische Gesamtplanung, einschließlich der Ziele;
- die erwarteten Ergebnisse und Leistungsindikatoren;
- die Ressourcenplanung mit einem mehrjährigen Finanz- und Personalplan.
- Das Jahresarbeitsprogramm muss mit dem Mehrjahresarbeitsprogramm im Einklang stehen und enthält folgende Angaben:
- detaillierte Ziele und erwartete Ergebnisse, einschließlich Leistungsindikatoren;
- eine Beschreibung der zu finanzierenden Maßnahmen, einschließlich der geplanten Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz;
- Angaben zur Höhe der für die einzelnen Maßnahmen vorgesehenen finanziellen und personellen Ressourcen;
- mögliche Maßnahmen für Beziehungen zu Nicht-EU-Ländern und internationalen Organisationen.
- Beide Programme müssen Überschneidungen mit der Arbeit anderer EU-Agenturen vermeiden. Eurofound koordiniert ihre Arbeit eng mit 2 anderen trilateralen Agenturen, der EU-OSHA und dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop).
Haushalt
Für jedes Finanzjahr ist ein Voranschlag sämtlicher Einnahmen und Ausgaben von Eurofound zu erstellen und im Haushaltsplan von Eurofound auszuweisen. Der Haushalt von Eurofound muss in Bezug auf Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein.
- Die Einnahmen umfassen:
- einen aus dem Gesamthaushaltsplan der EU eingestellten Beitrag;
- freiwillige Finanzbeiträge der EU-Länder;
- Vergütungen für Veröffentlichungen oder sonstige Leistungen von Eurofound;
- etwaige Beiträge von Nicht-EU-Ländern, die an der Arbeit von Eurofound beteiligt sind.
- Die Ausgaben umfassen:
- die Bezüge des Personals;
- die Verwaltungs- und Infrastrukturausgaben;
- operative Ausgaben.
Evaluierung
Bis zum 21. Februar 2024, und danach alle fünf Jahre, muss die Kommission sicherstellen, dass eine Bewertung vorgenommen wird, bei der der Erfolg von Eurofound hinsichtlich der Verfolgung ihrer Ziele sowie der Erfüllung ihres Auftrags und ihrer Aufgaben beurteilt wird.
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Sie ist am 20. Februar 2019 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EU) 2019/127 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 über die Gründung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates (ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 74)
VERBUNDENE DOKUMENTE
Verordnung (EU) 2019/126 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates (ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 58)
Verordnung (EU) 2019/128 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates (ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 90)
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42)
Letzte Aktualisierung: 04.04.2019