Europäische Stiftung für Lebens- und Arbeitsbedingungen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2019/127 über die Gründung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound)

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Ziele

Als eine der dezentralen Agenturen der EU besteht das Ziel von Eurofound darin, die Kommission, andere Organe und Einrichtungen der EU, die EU-Länder und die Sozialpartner bei der Gestaltung und Durchführung politischer Maßnahmen in folgenden Bereichen zu unterstützen:

Dieses Ziel soll erreicht werden durch:

Aufgaben

Unter uneingeschränkter Achtung der Zuständigkeiten der EU-Länder hat Eurofound folgende Aufgaben:

Organisation

Eurofound, mit Sitz in Dublin, Irland, hat einen Verwaltungsrat, einen Exekutivausschuss und einen Exekutivdirektor.

Verwaltungsrat

Er besteht aus:

Die Hauptaufgaben des Verwaltungsrats sind:

Der Verwaltungsrat wählt mit Zweidrittelmehrheit einen Vorsitzenden und drei stellvertretende Vorsitzende, die verschiedene Interessen vertreten. Ihre Amtszeit beträgt ein Jahr und kann verlängert werden.

Er kann beratende Ausschüsse entsprechend den in den Programmplanungsdokumenten von Eurofound ausgewiesenen Schwerpunktbereichen einsetzen.

Exekutivausschuss

Der Exekutivausschuss hilft dem Verwaltungsrat durch:

Exekutivdirektor

Der Exekutivdirektor ist verantwortlich für:

Arbeitsprogramme

Das Programmplanungsdokument wird dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorgelegt und anschließend spätestens bis zum 31. Januar eines jeden Jahres der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt.

Haushalt

Für jedes Finanzjahr ist ein Voranschlag sämtlicher Einnahmen und Ausgaben von Eurofound zu erstellen und im Haushaltsplan von Eurofound auszuweisen. Der Haushalt von Eurofound muss in Bezug auf Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein.

Evaluierung

Bis zum 21. Februar 2024, und danach alle fünf Jahre, muss die Kommission sicherstellen, dass eine Bewertung vorgenommen wird, bei der der Erfolg von Eurofound hinsichtlich der Verfolgung ihrer Ziele sowie der Erfüllung ihres Auftrags und ihrer Aufgaben beurteilt wird.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 20. Februar 2019 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2019/127 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 über die Gründung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates (ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 74)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2019/126 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates (ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 58)

Verordnung (EU) 2019/128 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates (ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 90)

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42)

Letzte Aktualisierung: 04.04.2019