Arzneitierfutter — Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2019/4 über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Arzneifuttermitteln

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Arzneifuttermittel sind eine Mischung von Futtermitteln und Tierarzneimitteln, die unter kontrollierten Bedingungen hergestellt werden, und erfordern eine tierärztliche Verschreibung nach einer klinischen Prüfung. Die Verordnung, mit der die Richtlinie 90/167/EWG aufgehoben wird:

Legt die Regeln auf allen Stufen fest, von der Produktion bis zum Vertrieb, wobei zahlreiche Bereiche abgedeckt werden, unter anderem:

Legt die Regeln für die Verwendung von Arzneifuttermitteln fest:

Trägt zu den EU-Maßnahmen im Kampf gegen die Antibiotikaresistenz bei:

Schafft den Rechtsrahmen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Arzneifuttermitteln für Haustiere:

Die Verordnung ist Bestandteil eines Pakets, der die Verordnung (EU) 2019/6 über tiermedizinische Erzeugnisse enthält.

Aufhebung

Mit der Verordnung (EU) 2019/4 wird die Richtlinie 90/167/EWG (siehe Zusammenfassung über die Herstellung und Inverkehrbringen von Fütterungsarzneimitteln für Tiere) mit Wirkung zum aufgehoben.

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Siehe auch:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Arzneifuttermittel: ein Futtermittel, das geeignet ist, ohne weitere Verarbeitung unmittelbar an Tiere verfüttert zu werden und aus einer homogenen Mischung aus einem oder mehreren Tierarzneimitteln und Einzelfuttermitteln besteht.
  2. Antimikrobielle Wirkstoffe: alle Wirkstoffe mit einer direkten Wirkung auf Mikroorganismen, die verwendet werden zur Behandlung und Vorbeugung von Infektionen oder Infektionskrankheiten, inklusive Antibiotika, antiviralen Wirkstoffen Antymykotika und Antiprotozoenmitteln.
  3. Antimikrobielle Resistenz: die Fähigkeit von Mikroorganismen zu überleben oder zu wachsen in Gegenwart eines antimikrobiellen Wirkstoffs, der normalerweise in der Lage wäre ähnliche Mikroorganismen zu hemmen oder diese abzutöten.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2019/4 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Arzneifuttermitteln, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/167/EWG des Rates (ABl. L 4 vom , S. 1-23)

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