Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der EU und Norwegen über die Anwendung über die Anwendung ähnlicher Ursprungsregeln

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der EU und Norwegen über die Ursprungskumulierung zwischen der EU, der Schweiz, Norwegen und der Türkei im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems

WAS IST DER ZWECK DES ABKOMMENS?

Es zielt darauf ab, die Wirksamkeit des allgemeinen Präferenzsystems zu erhöhen und damit den Handel mit Entwicklungsländern zu erleichtern, indem sichergestellt wird, dass die Europäische Union (EU) und Norwegen ähnliche Ursprungsregeln für die Einfuhr von Waren aus der EU, der Schweiz, Norwegen und der Türkei anwenden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Allgemeines Präferenzsystem (APS)

Ursprungsregeln

Kumulierung

Kumulierung“ beschreibt das System, das es erlaubt, Erzeugnisse mit Ursprung in Land A weiterzuverarbeiten oder zu Erzeugnissen mit Ursprung in Land B hinzuzufügen, als ob sie aus Land B stammen würden. Das resultierende Erzeugnis hätte seinen Ursprung aus Land B. Es kann nur zwischen Ländern angewendet werden, die mit identischen Ursprungsregeln arbeiten.

Abkommen zwischen der EU und Norwegen

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Es ist am 1. Februar 2019 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Regionale Kumulierung. Vorgänge zwischen den Ländern einer der vom APS der EU anerkannten regionalen Gruppen von begünstigten Ländern, bei denen Vormaterialien mit Ursprung in einem Land der Gruppe, die in einem anderen begünstigten Land derselben Gruppe weiterbearbeitet oder verarbeitet werden, als aus dem letztgenannten Land stammend betrachtet werden. Auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Kumulierung zwischen einzelnen Ländern der Kumulierungsgruppen I III möglich.

HAUPTDOKUMENT

Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Ursprungskumulierung zwischen der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Königreich Norwegen und der Republik Türkei im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (ABl. L 24 vom 28.1.2019, S. 3–11).

VERBUNDENES DOKUMENT

Mitteilung betreffend das Inkrafttreten des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Ursprungskumulierung zwischen der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Königreich Norwegen und der Republik Türkei im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (ABl. L 27 vom 31.1.2019, S. 1).

Letzte Aktualisierung: 09.11.2021