Restriktive Maßnahmen der EU gegen Nordkorea

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Beschluss (GASP) 2016/849 – restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

Verordnung (EU) 2017/1509 – restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES UND DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Sanktionen

Handel mit Waren, Dienstleistungen und Technologien

Mit dem Beschluss und der Verordnung werden Verbote für Handel, Waren und Technologien, die den Waffenprogrammen der DVRK dienen könnten, verhängt. Diese umfassen

Reiseverbote und Einfrieren von Vermögenswerten

Der Beschluss und die Verordnung sehen Reiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten von Personen und Unternehmen vor, die mit diesen illegalen Programmen in Verbindung stehen;

WANN TRETEN DER BESCHLUSS UND DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Der Beschluss ist am in Kraft getreten. Mit dem Beschluss wird der Beschluss 2013/183/GASP aufgehoben.

Die Verordnung ist am in Kraft getreten. Sie ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 329/2007.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Beschluss (GASP) 2016/849 des Rates vom über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/183/GASP (ABl. L 141 vom , S. 79-124)

Nachfolgende Änderungen des Beschlusses (GASP) 2016/849 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates vom über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 (ABl. L 224 vom , S. 1-109)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung