Spezifische Vorschriften für die biologische Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 889/2008 mit Durchführungsvorschriften hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Es handelt sich um einen Durchführungsrechtsakt, mit dem spezifische Vorschriften für die ökologische Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle festgelegt werden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Geltungsbereich

Produktion, Verarbeitung, Verpackung, Transport und Lagerung von Erzeugnissen der biologischen Landwirtschaft

Die Vorschriften, die auch die Prävention von Krankheiten und die tierärztliche Behandlung umfassen, regeln die folgenden Bereiche.

Es gibt zusätzliche Vorschriften bezüglich

Kontrollen

Die Kontrollvorschriften decken spezifische Anforderungen für Pflanzenprodukte, Meeresalgen, Tiere, Bienenzucht und Aquakultur ab und umfassen

Übermittlung von Informationen

Die EU-Länder stellen der Europäischen Kommission jedes Jahr vor dem 1. Juli statistische Informationen über den ökologischen Landbau zur Verfügung.

Aufhebungen

Die Verordnung hebt die Verordnungen (EWG) Nr. 207/93, (EG) Nr. 223/2003 und (EU) Nr. 1452/2003 auf.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Siehe auch:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Vermehrungsmaterial: Pflanzenteile und jegliches Pflanzenmaterial einschließlich der Wurzelstöcke zur Züchtung, Vermehrung und Erzeugung von Gemüse. Beispiele sind Zwiebeln, Rhizome usw.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission vom 5. September 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle (ABl. L 250 vom 18.9.2008, S. 1-84)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENES DOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 (ABl. L 189 vom 20.7.2007, S. 1-23)

Vgl. konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 17.06.2020