Neue Haushaltsvorschriften für den EU-Haushaltsplan (Haushaltsordnung)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 – Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der EU

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die neue EU-Haushaltsordnung:

Jährliche Haushaltsfristen (in der Praxis versuchen das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission die Dokumente früher vorzulegen, um das Verfahren zu erleichtern)

Delegierte Rechtsakte

Die Kommission hat zwei delegierte Rechtsakte auf der Grundlage der Haushaltsordnung erlassen:

Diese delegierten Rechtsakte ersetzen die bisherigen Regelungen für diese Einrichtungen.

Die neuen Vorschriften stärken die Leitung dieser Einrichtungen, beispielsweise im Hinblick auf die Vermeidung von Interessenkonflikten. Alle betroffenen Einrichtungen müssen auf der Grundlage dieser beiden delegierten Rechtsakte Finanzregelungen erlassen. Sie dürfen nur dann von ihnen abweichen, wenn ihre besonderen Bedürfnisse dies erfordern und nach vorheriger Zustimmung der Kommission.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die meisten der neuen Bestimmungen sind am 2. August 2018 in Kraft getreten. Ausnahmen sind in Artikel 282 der Verordnung aufgeführt.

HINTERGRUND

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Briefkastenfirmen: Unternehmen, die häufig über keine aktiven Geschäftstätigkeiten oder wesentliche Vermögenswerte verfügen. Dieser Unternehmenstyp ist zwar nicht zwangsläufig rechtswidrig, dennoch werden Briefkastenfirmen manchmal zu Zwecken der Steuerhinterziehung, Steuerausweichung und Geldwäsche oder für die Erreichung eines bestimmten Ziels wie Anonymität genutzt.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1-222)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16-42)

Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1-38)

Erklärungen: Erklärungen: Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014 und (EU) Nr. 283/2014 sowie des Beschlusses Nr. 966/2012 (erste Lesung) — Annahme des Gesetzgebungsakts (ABl. C 267I vom 30.7.2018, S. 1-3)

Letzte Aktualisierung: 12.07.2019