Neue Haushaltsvorschriften für den EU-Haushaltsplan (Haushaltsordnung)
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 – Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der EU
WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?
- Mit der Verordnung werden die Vorschriften für die Ausarbeitung und Umsetzung des EU-Haushalts aktualisiert und vereinfacht.
- Die Gesamtzahl der Vorschriften wird um die Hälfte reduziert, wodurch sie prägnanter und einfacher anzuwenden sind. Die bisherigen Anwendungsbestimmungen werden nun mit der Haushaltsordnung zu einem einzigen Regelwerk zusammengefasst.
- Die Änderungen machen das gesamte Verfahren sowohl für Empfänger als auch für Verwalter von EU-Finanzmitteln benutzerfreundlicher.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Die neue EU-Haushaltsordnung:
- ersetzt vorherige komplexe Vorschriften und Verfahren durch ein einziges Regelwerk, das einen leichteren Zugang zu EU-Finanzmitteln, eine einfachere Umsetzung und eine stärkere Ergebnisorientierung ermöglicht;
- hilft Antragstellern für EU-Finanzmittel durch
- die Anforderung von weniger Informationen für die Beantragung von EU-Finanzmitteln
- die Möglichkeit, dass Informationen und Nachweise nur einmal vorgelegt werden müssen und wiederverwendet werden können
- den Einsatz vereinfachter Formen von Finanzhilfen wie Pauschalbeträgen, Pauschalsätzen und Kosten je Einheit
- die stärkere Ausrichtung der Finanzierung auf die Ergebnisse anstatt auf die tatsächlichen Kosten;
- fördert den Grundsatz der einzigen Prüfung, um Doppelarbeit und Mehrfachkontrollen zu vermeiden, indem
- den EU-Organen, Verwaltungsbehörden und anderen Einrichtungen bereits vorliegende Informationen wiederverwendet werden
- vorliegende Prüfungen, die von unabhängigen Prüfern und unter Einhaltung international anerkannter Grundsätze durchgeführt werden, und vorliegende Bewertungen der Europäischen Kommission selbst und von anderen Stellen, einschließlich nationalen Behörden und vertrauenswürdigen Partnern wie den Vereinten Nationen und der Weltbank, berücksichtigt werden;
- stärkt Maßnahmen gegen Betrug durch
- zielgerichtete Kontrollen und Prüfungen potenziell verdächtiger Projekte; Schutzmaßnahmen gegen Steuerausweichung und Geldwäsche durch die Verhinderung der Nutzung von Briefkastenfirmen* in Steuerparadiesen
- die Ausweitung der Vorschriften zu Interessenkonflikten auf Behörden der EU-Länder, die EU-Finanzmittel erhalten
- die freiwillige Offenlegung der Identität der Interessenträger.
Jährliche Haushaltsfristen (in der Praxis versuchen das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission die Dokumente früher vorzulegen, um das Verfahren zu erleichtern)
- Bis 1. Juli: jedes EU-Organ übermittelt seine geschätzten Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jahr an die Kommission.
- Bis 1. September: die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Entwurf des Haushaltsplans vor.
- Bis 1. Oktober: der Rat legt dem Europäischen Parlament seine Stellungnahme zum Haushaltsplanentwurf vor.
- Bis 18. Dezember: der Rat und das Europäische Parlament einigen sich auf den Haushaltsplan für das kommende Jahr.
Delegierte Rechtsakte
Die Kommission hat zwei delegierte Rechtsakte auf der Grundlage der Haushaltsordnung erlassen:
- In der Verordnung (EU) 2019/715 ist eine Rahmenfinanzregelung für die in Artikel 70 der Haushaltsordnung genannten EU-Einrichtungen (hauptsächlich die dezentralen Agenturen) festgelegt;
- Die Verordnung (EU) 2019/887 enthält eine Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Haushaltsordnung.
Diese delegierten Rechtsakte ersetzen die bisherigen Regelungen für diese Einrichtungen.
Die neuen Vorschriften stärken die Leitung dieser Einrichtungen, beispielsweise im Hinblick auf die Vermeidung von Interessenkonflikten. Alle betroffenen Einrichtungen müssen auf der Grundlage dieser beiden delegierten Rechtsakte Finanzregelungen erlassen. Sie dürfen nur dann von ihnen abweichen, wenn ihre besonderen Bedürfnisse dies erfordern und nach vorheriger Zustimmung der Kommission.
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Die meisten der neuen Bestimmungen sind am 2. August 2018 in Kraft getreten. Ausnahmen sind in Artikel 282 der Verordnung aufgeführt.
HINTERGRUND
- Im Haushaltsplan der EU werden sämtliche als erforderlich erachtete Einnahmen und Ausgaben der EU für das kommende Haushaltsjahr (1. Januar bis 31. Dezember) veranschlagt und bewilligt. Die Einnahmen und Ausgaben müssen ausgeglichen sein.
- Weitreichende interne und externe Prüfungen dienen der Prävention und Korrektur von finanziellen Fehlern und Betrug. Gegen Straftäter werden finanzielle Sanktionen verhängt. Die Identität der Empfänger von EU-Finanzmitteln wird veröffentlicht.
- Weiterführende Informationen:
SCHLÜSSELBEGRIFFE
Briefkastenfirmen: Unternehmen, die häufig über keine aktiven Geschäftstätigkeiten oder wesentliche Vermögenswerte verfügen. Dieser Unternehmenstyp ist zwar nicht zwangsläufig rechtswidrig, dennoch werden Briefkastenfirmen manchmal zu Zwecken der Steuerhinterziehung, Steuerausweichung und Geldwäsche oder für die Erreichung eines bestimmten Ziels wie Anonymität genutzt.
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1-222)
VERBUNDENE DOKUMENTE
Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16-42)
Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1-38)
Erklärungen: Erklärungen: Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014 und (EU) Nr. 283/2014 sowie des Beschlusses Nr. 966/2012 (erste Lesung) — Annahme des Gesetzgebungsakts (ABl. C 267I vom 30.7.2018, S. 1-3)
Letzte Aktualisierung: 12.07.2019