EU-Rechtsvorschriften über die nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie (EU) 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

Die Gesetzgebung wurde als Teil des Maßnahmenpakets für saubere Luft der EU von 2013 vorgeschlagen, das ein Programm „Saubere Luft für Europa“ beinhaltet.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Geltungsbereich

Unter die Richtlinie fallen fünf Luftschadstoffe:

Emissionsreduktionsverpflichtungen

Emissionsreduktionsverpflichtungen

Weicht ein EU-Land vom festgelegten Reduktionspfad ab, muss es seine Gründe angeben und erklären, welche Maßnahmen es ergreifen wird, um auf diesen Pfad zurückzukehren.

Flexibilität

Nationale Programme

Europäisches Forum für saubere Luft

Aufhebung

Durch die Richtlinie (EU) 2016/2284 wurde die Richtlinie 2001/81/EG über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe mit Wirkung vom 1. Juli 2018 aufgehoben. Die in der Richtlinie 2001/81/EG dargelegten Höchstmengen bleiben jedoch bestehen, bis die neuen in der Richtlinie (EU) 2016/2284 festgelegten Reduktionsverpflichtungen ab dem 1. Januar 2020 Anwendung finden.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 31. Dezember 2016 in Kraft getreten und musste bis zum 1. Juli 2018 von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELWÖRTER

Nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen: die Verpflichtungen der EU-Länder zur Reduktion der Emissionen eines Stoffes; ausgedrückt als Mindestemissionsreduktion für das Zielkalenderjahr, als Prozentsatz der im Referenzjahr (2005) insgesamt freigesetzten Emissionen.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie (EU) 2016/2284 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe, zur Änderung der Richtlinie 2003/35/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/81/EG (ABl. L 344 vom 17.12.2016, S. 1-31)

VERBUNDENES DOKUMENT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über ein Programm „Saubere Luft für Europa“ (COM(2013) 918 final vom 18.12.2013)

Letzte Aktualisierung: 29.08.2019