Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Irak

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Beschluss (EU) 2018/1107 über den Abschluss des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES UND DIESES ABKOMMENS?

Der Beschluss betrifft den Abschluss – im Namen der Europäischen Union (EU) – des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens mit der Republik Irak.

Die Ziele des Abkommens sind:

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Abkommen bezieht sich auf mehrere Schlüsselbereiche, und zwar:

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Das Abkommen ist am 1. August 2018 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Die EU verabschiedete 2018 eine neue Strategie für den Irak.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Beschluss (EU) 2018/1107 des Rates vom 20. Juli 2018 über den Abschluss des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits (ABl. L 203 vom 10.8.2018, S. 1)

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits (ABl. L 204 vom 31.7.2012, S. 20-130)

VERBUNDENES DOKUMENT

Mitteilung über das Inkrafttreten des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits (ABl. L 207 vom 16.8.2018, S. 1)

Letzte Aktualisierung: 11.01.2019