Abkommen über die gegenseitige Anerkennung zwischen der EU und Neuseeland

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Neuseeland über die gegenseitige Anerkennung

Beschluss 98/509/EG über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Neuseeland über die gegenseitige Anerkennung

WAS IST DER ZWECK DES ABKOMMENS UND DES BESCHLUSSES?

Das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung* zielt darauf ab, den Warenhandel zwischen der EU und Neuseeland durch den Abbau technischer Handelshemmnisse zu fördern.

Im Rahmen des bilateralen Abkommens, das die EU-Länder am 18. Juni 1998 abgeschlossen haben, akzeptieren die EU und Neuseeland die Ergebnisse der Konformitätsbewertungen*, die die benannten Konformitätsbewertungsstellen der jeweils anderen Partei für bestimmte gewerbliche Waren durchführen.

Durch den Beschluss wird das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung mit Neuseeland im Namen der EU verabschiedet.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Abkommen erstreckt sich auf folgende Bereiche:

Das Abkommen:

WANN TRITT DAS ABKOMMEN IN KRAFT?

Es ist am 1. Januar 1999 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

In ihrer Entschließung vom 21. Dezember 1989 einigten sich die EU-Länder auf die Grundsätze der Abkommen über die gegenseitige Anerkennung. Am 21. September 1992 bevollmächtigten sie die Europäische Kommission, im Namen der EU mit bestimmten Ländern außerhalb der EU Abkommen über die gegenseitige Anerkennung zu verhandeln.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Abkommen über die gegenseitige Anerkennung: ein internationales Abkommen, mit dem zwei oder mehr Länder ihre jeweiligen Ergebnisse der Konformitätsbewertung anerkennen.
Konformitätsbewertung: das Verfahren, in dem ein Produkt, ehe es vermarktet werden kann, getestet, geprüft und zertifiziert wird, um sicherzustellen, dass es den geltenden Gesetzen entspricht.
Elektromagnetische Verträglichkeit: Zusammenspiel von Elektro- und Elektronikgeräten und ihrer elektromagnetischen Umgebung sowie anderen Betriebsmitteln. Alle elektronischen Geräte haben das Potenzial, elektromagnetische Felder zu erzeugen.
Konformitätsbewertungsstellen: Diese bewerten, ob ein Produkt die relevanten gesetzlichen oder regulatorischen Standards erfüllt.

HAUPTDOKUMENTE

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Neuseeland über die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertung (ABl. L 229 vom 17.8.1998, S. 62-110).

Nachfolgende Änderungen des Abkommens wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Beschluss 98/509/EG des Rates vom 18. Juni 1998 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Neuseeland über die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertung (ABl. L 229 vom 17.8.1998, S. 61)

Siehe konsolidierte Fassung.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Entschließung des Rates vom 21. Dezember 1989 zu einem Gesamtkonzept für die Konformitätsbewertung (ABl. C 10 vom 16.1.1990, S. 1-2)

Letzte Aktualisierung: 24.07.2018