Besondere Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben für europäische territoriale Kooperationsprogramme
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
In dieser Verordnung werden besondere Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben für Kooperationsprogramme zwischen EU-Ländern im Hinblick auf bestimmte Ausgabenkategorien festgelegt.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Europäische territoriale Zusammenarbeit
Ausgabenkategorien
In dieser Verordnung werden die Regeln für folgende Ausgabenkategorien festgelegt:
Förderfähige Ausgaben
WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?
Sie ist am 14. Mai 2014 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
HAUPTDOKUMENT
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 481/2014 der Kommission vom 4. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf besondere Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben für Kooperationsprogramme (ABl. L 138 vom 13.5.2014, S. 45-50)
VERBUNDENE DOKUMENTE
Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320-469)
Nachfolgende Änderungen und Berichtigungen der Verordnung wurden in das Originaldokument eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) (ABI. L 210 vom 31.7.2006, S. 19-24)
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 01.02.2019