Mit der Entscheidung wird das Übereinkommen der Vereinten Nationen über das Seerecht und der dazugehörige Teil XI des Abkommens formell gebilligt, damit die EG beiden Parteien beitreten kann.
Das Übereinkommen legt einen Rechtsrahmen für die Ozeane und Meere der Welt dar, der Regeln für jede Nutzung der Ozeane und ihre Ressourcen aufstellt.
Das Übereinkommen legt dar:
Die Entscheidung ist am in Kraft getreten.
Das Protokoll trat 1994 in Kraft. Das Übereinkommen wurde von allen EG-Ländern unterschrieben. Das Übereinkommen wurde 2003 von der EU unterzeichnet. In einer Erklärung werden die Angelegenheiten festgelegt, die durch das Übereinkommen und das Abkommen geregelt werden, in Bezug auf die die Zuständigkeit von den EU-Ländern auf sie übertragen wurde.
Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und Übereinkommen zur Durchführung des Teils XI des Seerechtsübereinkommens – Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (ABl. L 179 vom , S. 3-134)
Beschluss des Rates 98/392/EG vom über den Abschluß des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom und des Übereinkommens vom zur Durchführung des Teils XI des Seerechtsübereinkommens durch die Europäische Gemeinschaft (ABl. L 179 , S. 1-2)
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