Artikel 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe d des Vertrags über die Europäische Union (EUV)
Artikel 4 AEUV überträgt der EU die Zuständigkeit für das Treffen von Maßnahmen und die Verfolgung einer gemeinsamen Politik im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Die EU-Länder können auch ihre eigenen Zuständigkeiten in diesem Bereich ausüben.
Das Hauptziel der EU-Entwicklungspolitik, wie in Artikel 208 AEUV festgelegt, ist die Bekämpfung und auf längere Sicht die Beseitigung der Armut. Artikel 208 verpflichtet die EU und die EU-Länder auch, den im Rahmen der Vereinten Nationen (VN) und anderer zuständiger internationaler Organisationen gegebenen Zusagen nachzukommen.
Die EU-Entwicklungspolitik verfolgt ferner die Ziele des auswärtigen Handelns der EU, insbesondere die in Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe d des Vertrags über die Europäische Union (EUV) festgelegten Ziele, nämlich die nachhaltige Entwicklung in Bezug auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt in den Entwicklungsländern zu fördern mit dem vorrangigen Ziel, die Armut zu beseitigen.
Im Einklang mit den Zielen gemäß Artikel 21 Absatz 2 EUV trägt die Entwicklungspolitik unter anderem auch dazu bei, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte zu fördern, den Frieden zu erhalten und Konflikte zu verhüten, die Qualität der Umwelt und der nachhaltigen Bewirtschaftung der weltweiten natürlichen Ressourcen zu verbessern, den Völkern, Ländern und Regionen, die von Naturkatastrophen oder von vom Menschen verursachten Katastrophen betroffen sind, zu helfen und eine Weltordnung zu fördern, die auf einer verstärkten multilateralen Zusammenarbeit und einer verantwortungsvollen Weltordnungspolitik beruht.
Die EU als stärkerer globaler Akteur
Die EU ist bestrebt, alle verfügbaren Mittel der EU und der EU-Länder für mehr Frieden und Wohlstand in der Welt zusammenzuführen. Die vollständige Umsetzung der Globalen Strategie der EU (EUGS) für die Außen- und Sicherheitspolitik begann 2017. Diese Strategie legt die Kerninteressen und -grundsätze der EU für das Engagement fest und liefert eine Vision für eine glaubwürdigere, verantwortungsvollere und reaktionsfähigere EU in der Welt. Die Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDG) der VN werden Querschnittselemente bei der Umsetzung der EUGS sein.
Die EU und die EU-Länder sind zusammen der größte Geber von öffentlicher Entwicklungshilfe (Official Development Assistance – ODA). Der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) ist das Hauptinstrument der EU, um 79 Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) und überseeischen Ländern und Gebieten im Rahmen des Abkommens von Cotonou Entwicklungshilfen zukommen zu lassen.
Durch ihr Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit beabsichtigt die EU, die Armut in Entwicklungsländern zu mindern sowie eine nachhaltige wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte und eine verantwortungsvolle Staatsführung zu fördern.
Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik
Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und ihre 17 SDG, die von den 193 VN-Mitgliedstaaten im Jahr 2015 angenommen wurden, bilden den neuen globalen Rahmen zur Beseitigung der Armut und zur Erreichung einer weltweiten nachhaltigen Entwicklung bis 2030.
Im Einklang mit der EUGS legt die EU in ihrem Neuen Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik von 2017 die Grundsätze für die EU-Institutionen und die EU-Länder in ihrer Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern fest, um zur Verwirklichung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, der von den VN im Jahr 2015 vereinbarten Aktionsagenda von Addis Abeba und des Pariser Klimaschutzübereinkommens beizutragen.
Der Konsens richtet die Entwicklungsmaßnahmen der EU nach den SDG aus und orientiert sich an den „fünf Ps“ der Agenda 2030 (People [Menschen], Planet, Prosperity [Wohlstand], Peace [Frieden] und Partnerschaft).
Finanzierung der nachhaltigen Entwicklung
Die EU ist Vertragspartei der Aktionsagenda von Addis Abeba, einer Vereinbarung, die von einer Partnerschaft von 193 VN-Mitgliedstaaten auf der Dritten Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung der VN erzielt wurde. Sie ist ein integraler Bestandteil der Agenda 2030 und sieht ein neues Umsetzungsmodell vor, das auf dem effektiven Einsatz finanzieller und nicht finanzieller Mittel basiert und bei dem den Eigenanstrengungen der Länder sowie soliden Politikkonzepten die größte Bedeutung beigemessen wird. Zu ihren Aktionsbereichen gehören:
Investitionsoffensive für Drittländer
Um zur Erreichung der SDG beizutragen und sowohl öffentliche als auch private Investitionen zu fördern, hat die EU 2017 den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (European Fund for Sustainable Development – EFSD) und die EFSD-Garantie eingerichtet. Diese sind Teil der europäischen Investitionsoffensive für Drittländer (External Investment Plan – EIP), die sich mit den Herausforderungen der nachhaltigen Entwicklung in den subsaharischen Ländern Afrikas und mit dem Übergang durch Reformen in der Nachbarschaft der EU befasst.
Post-Cotonou
Derzeit werden Verhandlungen geführt, um die künftigen Beziehungen der EU zu den AKP-Staaten neu zu definieren. Aktuell werden diese durch das Cotonou-Abkommen definiert, das 2020 ausläuft. Das Abkommen hat dazu beigetragen, die Armut zu verringern, die Stabilität zu erhöhen und die AKP-Staaten in die Weltwirtschaft zu integrieren.
Entwicklungswirksamkeit und Gemeinsame Programmplanung – bessere Zusammenarbeit mit den EU-Ländern
Die EU setzt sich dafür ein, dass die Entwicklungshilfe so effektiv wie möglich eingesetzt wird, um die SDG zu erreichen. Sie hat in diesem Zusammenhang mehreren internationalen Abkommen zugestimmt, darunter:
Die Grundprinzipien der Entwicklungswirksamkeit, die auf dem hochrangigen Treffen in Nairobi 2016 neu definiert wurden, sind:
Diese Prinzipien werden in Programmen und Projekten sowie durch eine Gemeinsame Programmplanung mit den verschiedenen EU-Entwicklungspartnern (EU und EU-Länder), die in einem Partnerland arbeiten und die Entwicklungszusammenarbeit gemeinsam planen, umgesetzt.
Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung (PKE)
Durch Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung (PKE) versucht die EU, die negativen Spillover-Effekte ihrer Politik auf die Entwicklungsländer zu minimieren. Ziel ist es:
Um sicherzustellen, dass sie bei der Verfolgung der SDG weiterhin relevant bleibt, hat die EU die PKE in die Gesamtarbeit der Kommission zur Umsetzung der Agenda 2030 integriert. Die EU-Länder verfügen auch über eigene Mechanismen, um die PKE in ihrer nationalen Politik sicherzustellen. Der EU-Bericht über die Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung von 2019 befasst sich mit den Fortschritten, die die Institutionen und Länder der EU im Bereich der PKE im Zeitraum 2015-2018 erzielt haben.
Armut und Abbau von Ungleichheiten
Die Beseitigung der Armut (SDG 1) und die Bekämpfung von Ungleichheiten und Diskriminierung (SDG 10) sind zentrale Bestandteile der EU-Entwicklungspolitik.
Vorläufige Ergebnisse der von der Kommission im Jahr 2017 eingeleiteten Forschungsarbeiten zur Analyse der Ungleichheit deuten auf Folgendes hin:
Die Ungleichheit auf nationaler Ebene ist nach wie vor ein großes Hindernis für rasches Wachstum und Armutsbekämpfung. Obwohl die extreme Armut weltweit weiter abnimmt, ist sie in Afrika, insbesondere in Afrika südlich der Sahara, immer noch weit verbreitet.
Menschliche Entwicklung
Zu den Prioritäten der Entwicklungspolitik der EU gehören die Beseitigung der Armut (SDG 1), die Bekämpfung von Ungleichheiten und Diskriminierung (SDG 10) und „Niemanden zurücklassen“. Der humane entwicklungspolitische Ansatz konzentriert sich auf die Menschen, ihre Chancen und Entscheidungen. Die EU unterstützt die Gesellschaften und Volkswirtschaften der Partnerländer dabei, inklusiver und nachhaltiger zu werden, sodass alle von der Entwicklung profitieren und niemand zurückbleibt.
Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rechte von Frauen
Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein Grundwert der EU (Artikel 2 EUV) und ein im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Artikel 19 AEUV) verankertes politisches Ziel. Durch die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rechte von Frauen trägt die EU zur Verwirklichung des SDG 5 und der gesamten Agenda 2030 bei, was auch im Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik von 2017 hervorgehoben wird.
Die Gleichstellung der Geschlechter ist eine wesentliche Voraussetzung für eine gleichberechtigte und inklusive nachhaltige Entwicklung, da Frauen und Mädchen die Hälfte der Weltbevölkerung ausmachen. Die EU möchte sicherstellen, dass Frauen und Mädchen uneingeschränkt und in gleichem Maße am sozialen, wirtschaftlichen, politischen und zivilen Leben teilnehmen können. Sie unterstützt insbesondere die Beseitigung von Hindernissen für die Gleichstellung der Geschlechter, wie diskriminierende Gesetze und ungleicher Zugang zu Dienstleistungen und Justiz, Bildung, Gesundheitsversorgung und Beschäftigung, wirtschaftliche Emanzipation und politische Teilhabe, und die Beseitigung sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, auch durch die Auseinandersetzung mit sozialen Normen und Geschlechterstereotypen und die Unterstützung von Frauenbewegungen und der Zivilgesellschaft.
Der EU-Aktionsplan für die Gleichstellung (2016-2020) bildet den Rahmen für die Verwirklichung dieser vorrangigen Ziele weltweit durch die EU-Außenpolitik. Im Jahr 2017 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren ersten Bericht über die Umsetzung des EU-Aktionsplans für die Gleichstellung 2016-2020.
Eine Leitinitiative der EU ist die mit 500 Mio. € ausgestattete Initiative „Spotlight“, eine einzigartige Partnerschaft mit den VN zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Die Initiative bringt Partnerregierungen und die Zivilgesellschaft aus Asien, Subsahara-Afrika, Lateinamerika, der Karibik und dem Pazifik zusammen.
Migration, Vertreibung und Asyl
Während die Themen Migration und Mobilität nicht neu sind, ist die Zahl der internationalen Migranten in den letzten Jahren gestiegen und erreichte 2017 258 Millionen (gegenüber 220 Millionen im Jahr 2010 und 173 Millionen im Jahr 2000). Die meisten internationalen Migranten der Welt sind Bürger von Entwicklungsländern, und die Entwicklungsländer beherbergen mehr als 85 % der weltweit Vertriebenen.
Die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Migration stehen nach wie vor ganz oben auf der europäischen Agenda. Im Jahr 2017 hat sich die Europäische Kommission im Einklang mit der Agenda 2030 und dem Konsens über die Entwicklungspolitik weiter proaktiv mit dem Zusammenhang zwischen Entwicklung und Migration befasst. Die EU-Entwicklungszusammenarbeit hat entscheidend zu den allgemeinen Bemühungen der EU im Bereich Migration beigetragen, und zwar im Zusammenhang mit der Europäischen Migrationsagenda, der Erklärung von Valletta, dem Migrationspartnerschaftsrahmen und dem neuen EU-Konzept für Flucht und Entwicklung, unter uneingeschränkter Einhaltung der Entwicklungsziele und -grundsätze.
Durch eine Reihe von Entwicklungsinstrumenten, beispielsweise durch den Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika und den regionalen Treuhandfonds der EU für Syrien, aber auch durch reguläre geografische Instrumente, hat die Europäische Kommission Maßnahmen in Partnerländern durchgeführt, die sich sowohl kurz- als auch langfristigen Herausforderungen und Chancen im Zusammenhang mit Migration widmen.
Dabei standen insbesondere drei Aspekte im Vordergrund:
Dank dieses umfassenden Ansatzes hat die Unterstützung im Jahr 2017 sowohl zur Stärkung des Dialogs und der Partnerschaft mit den Partnerländern im Bereich der Migration als auch zur Erzielung konkreter Ergebnisse bei der Verbesserung der Migrationssteuerung, beim Schutz gefährdeter Migranten und Flüchtlinge und bei der Maximierung der positiven Entwicklungseffekte der Migration beigetragen.
Im Jahr 2017 hat die EU unter anderem:
Kultur, Bildung und Gesundheit
Die EU erkennt die Rolle der Kultur für das Wirtschaftswachstum sowie als wichtige Komponente und Wegbereiter für Folgendes an:
Die EU hat im Jahr 2017 Folgendes angenommen:
Ziel des SDG 4 ist es, bis 2030 eine inklusive und gleichberechtigte hochwertige Bildung zu gewährleisten und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle zu fördern. Bildung ist ein grundlegendes Menschenrecht und ein öffentliches Gut. Sie spielt auch eine wichtige Rolle bei der Erreichung anderer SDG durch Wissenserwerb, Kompetenzen und Bewusstsein.
Im Jahr 2017 hat die EU:
Um das SDG 3 für Gesundheit und Wohlergehen zu erreichen, setzte die EU ihre Arbeit im Bereich Gesundheit fort und unterstützte den Globalen Fonds und GAVI, die Allianz für Impfstoffe. Sie führte außerdem Forschung im Hinblick auf die Bekämpfung armutsbedingter und vernachlässigter Infektionskrankheiten durch. Sie unterstützte ferner regionale Initiativen, wie das zweite Programm der Partnerschaft Europas und der Entwicklungsländer im Bereich klinischer Studien und andere multinationale Initiativen.
In Zusammenarbeit mit dem Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen unterstützt die EU die Bemühungen um eine bessere Verfügbarkeit hochwertiger Dienste für die reproduktive Gesundheit und die Gesundheit von Müttern.
Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit und nachhaltige Landwirtschaft
Da jede neunte Person unter Nahrungsmittel- und Ernährungsunsicherheit leidet, soll das SDG 2 bis 2030 den Hunger beenden, Nahrungsmittelsicherheit erreichen, die Ernährung verbessern und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern.
Eine nachhaltige Landwirtschaft ist zusammen mit einer nachhaltigen Fischerei und Aquakultur unerlässlich, um den Hunger zu beenden und Nahrungsmittelsicherheit zu gewährleisten, und bleibt ein Schlüsselfaktor für die Beseitigung der Armut und die nachhaltige Entwicklung. Sowohl die Landwirtschaft als auch die Nahrungsmittelsicherheit sind entscheidende Faktoren für gute Ernährungsergebnisse.
Die EU war einer der Hauptbeitragenden zur Veröffentlichung des Globalen Berichts über Lebensmittelkrisen im Jahr 2017, in dem darauf hingewiesen wird, dass sich fast 108 Millionen Menschen in einer Lebensmittelkrise oder Notsituation befinden, und festgestellt wird, dass es notwendig ist:
Die EU verfügt über mehrere Initiativen, um die Zahl der unterentwickelten Kinder unter fünf Jahren bis 2025 um mindestens 7 Millionen zu verringern, wobei im Zeitraum 2014-2020 3,5 Mrd. € hierfür bereitgestellt werden.
Die nachhaltige Landwirtschaft aus wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Sicht ist ein zentrales Thema der Agenda der EU für die Entwicklungszusammenarbeit mit ihren Partnerländern. Die EU konzentriert ihre Arbeit in diesem Bereich auf:
Klimawandel
Die EU ist entschlossen, im Einklang mit dem Pariser Übereinkommen von 2015 und dem SDG 13 einen Beitrag zum globalen Kampf gegen den Klimawandel zu leisten. Wir stellen die Umsetzung der auf nationaler Ebene festgelegten Beiträge in den Mittelpunkt des politischen Dialogs mit unseren Partnerländern, um den Klimawandel in unsere Politik, Strategien, Investitionspläne und Projekte zu integrieren, damit sie vollständig zum Übereinkommen von Paris und zum SDG 13 beitragen. Unsere Arbeit in Bezug auf den Klimawandel und die Agenda 2030 müssen Hand in Hand gehen.
Die EU hat ihre Bemühungen um das Risikomanagement und den Aufbau von Widerstandsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit an den Wandel im Einklang mit dem Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge verstärkt. Die EU unterstützt ferner den Übergang zu einer emissionsarmen, klimaresistenten, grünen Wirtschaft entsprechend dem SDG 8 in Bezug auf Wachstum und dem SDG 12 in Bezug auf nachhaltigen Verbrauch und nachhaltige Produktion. Nahezu alle SDG stehen mit dem Klimawandel in Zusammenhang.
Im Zeitraum 2014-2018 investierte die EU 8,2 Mrd. € zur Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen. Der größte Teil der EU-Klimafinanzierung entfiel auf Anpassungsmaßnahmen (41 %), gefolgt von Synergiemaßnahmen sowohl zur Anpassung als auch zur Minderung (31 %) und von Minderungsmaßnahmen (28 %). Unser Ziel ist es, solche Maßnahmen zu fördern, die sowohl zur Anpassung als auch zur Minderung beitragen.
Umwelt und nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen
Die Umwelt und natürliche Ressourcen wie Land, Wasserressourcen, Wälder, Fischbestände und biologische Vielfalt sind entscheidend für die Volkswirtschaften der Entwicklungsländer und die Lebensgrundlage ihrer Bürger. Ihr Schutz und ihre nachhaltige Bewirtschaftung sind von wesentlicher Bedeutung für die Erfüllung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (einschließlich der SDG 6, 12, 14 und 15), um Armut und Hunger zu beseitigen, Gesundheit, Wohlbefinden, Zugang zu sauberem Wasser und sanitären Einrichtungen sowie nachhaltiges Wachstum zu gewährleisten und gleichzeitig Ökosysteme zu erhalten und den Klimawandel zu bekämpfen. Die EU unterstützt die Partnerländer bei der Verbesserung des Umweltmanagements und der Verwaltung natürlicher Ressourcen, der nachhaltigen Bewirtschaftung von Land, Wasser, Wäldern und anderen natürlichen Ressourcen, dem Schutz der biologischen Vielfalt, der Bekämpfung der Umweltverschmutzung und der Förderung inklusiver grüner Volkswirtschaften.
Nachhaltige Energie
Der Zugang zu modernen und nachhaltigen Energiedienstleistungen ist einer der wichtigsten Zielbereiche der EU-Entwicklungshilfe. Im Jahr 2017 veröffentlichte die Kommission ein Papier, aus dem hervorgeht, dass die Zusammenarbeit im Bereich der nachhaltigen Energie zur Umsetzung des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik beiträgt.
Im Rahmen der Finanziellen Vorausschau 2014-2020 wurden 3,7 Mrd. € für die Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der nachhaltigen Energie für die Entwicklung bereitgestellt, um zu den drei Zielen der EU bis 2020 beizutragen: Zugang zu Energie für etwa 40 Millionen Menschen, Erhöhung der Erzeugung erneuerbarer Energien um etwa 6,5 Gigawatt und Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels durch Einsparungen von etwa 15 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr.
So will die EU beispielsweise ihren Beitrag zu den Zielen der Afrikanischen Initiative für erneuerbare Energien leisten und bis 2020 5 GW an erneuerbaren Energieerzeugungskapazitäten erreichen sowie 30 Millionen Menschen in Afrika Zugang zu nachhaltiger Energie verschaffen und 11 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr einsparen.
Zusammenarbeit mit dem Privatsektor
Da der Investitionsbedarf in den Partnerländern erheblich ist und die Mittel der Regierungen und internationalen Organisationen nicht ausreichen, um diesen zu decken, nutzt die EU die Möglichkeit der Mischfinanzierung, bei der EU-Zuschüsse mit Darlehen oder Eigenkapital von öffentlichen und privaten Geldgebern kombiniert werden, um so einen Beitrag zum SDG 17 zu leisten (Stärkung der Umsetzungsmittel und Partnerschaften für die Ziele). Der EU-Rahmen für Mischfinanzierungen besteht aus den folgenden regionalen Mischfinanzierungsfazilitäten:
Eine wichtige Innovation, die EFSD-Garantie, nutzt begrenzte öffentliche Mittel, um insbesondere private Investitionen für tragfähige Projekte zu fördern, die ansonsten nur schwer in Gang kommen oder ausgeweitet werden könnten, wobei der Schwerpunkt auf den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung in den Partnerländern liegt. Die EIP als Ganzes konzentriert sich auf die Beseitigung von Hindernissen für nachhaltige private Investitionen und die Unterstützung vorrangiger Reformen durch einen verstärkten Dialog mit dem Privatsektor und relevanten Interessenträgern. Die Förderung nachhaltiger Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen (SDG 8) ist auch eines der Hauptziele der im September 2018 gegründeten Allianz Afrika-Europa für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze.
Im Bereich Handel verabschiedete die EU im November 2017 gemeinsam mit den EU-Ländern eine neue Strategie für Handelshilfe, mit der Wohlstand durch Handel und Investitionen erreicht werden soll. Die Strategie zielt darauf ab, eine bessere Mobilisierung der EU-Handelshilfe zu fördern, um die Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, die Entwicklungsvorteile verschiedener EU-Politikinstrumente, insbesondere der EU-Handelsabkommen und Präferenzsysteme (einschließlich der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und des Allgemeinen Präferenzsystems), auf nachhaltige und inklusive Weise voll auszuschöpfen.
Landwirtschaftliches Wachstum
Zwei Drittel der Armen der Welt sind für ihren Lebensunterhalt von der Landwirtschaft abhängig, und viele Entwicklungsländer sind nach wie vor stark vom Handel mit nur wenigen Rohstoffen abhängig.
Die EU ist überzeugt, dass beschleunigte verantwortungsbewusste inländische bzw. internationale und öffentliche bzw. private Investitionen in die Landwirtschaft und in Agrarunternehmen erreicht werden müssen, um die erforderliche Dynamik für nachhaltiges Wachstum und Widerstandsfähigkeit in den ländlichen Gebieten der Entwicklungsländer zu schaffen. Im Einklang mit diesem Ansatz kündigte Präsident Jean-Claude Juncker im September 2018 die neue Allianz Afrika-Europa für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze an.
Investitionen des privaten Sektors müssen durch die Schaffung eines gut regulierten und gut funktionierenden Unternehmensumfelds gefördert werden; dem öffentlichen Sektor kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Das erhöhte Risiko, das mit Produktions-, Finanzierungs- und Marktrisiken verbunden ist, bleibt jedoch ein wesentliches Hindernis für die Intensivierung privater Investitionen. Die EU trägt durch die europäische Investitionsoffensive für Drittländer (EIP) dazu bei, diese Risiken zu verringern. Die EU unterstützt Maßnahmen zur Verwaltung von Landnutzungsrechten in etwa 40 Ländern mit einem Gesamtbudget von fast 240 Mio. €. In Peru und Honduras schützen EU-finanzierte Maßnahmen die Landrechte der indigenen Völker und sichern ihnen so grundlegende Vermögenswerte (Beitrag zum SDG 2).
Infrastruktur, Städte und Digitalisierung
Fortschritte hinsichtlich der Umsetzung der Agenda 2030 machen Folgendes erforderlich:
Der laufende digitale Wandel bietet Möglichkeiten, die Schaffung von Arbeitsplätzen zu verstärken und den Zugang zu hochwertigen grundlegenden Dienstleistungen zu beschleunigen, die Transparenz und Rechenschaftspflicht der Regierungen zu verbessern und die Demokratie zu fördern. Voraussetzung dafür ist eine gute Konnektivität und angepasste Rechtsvorschriften, um die Erreichung des SDG 9 zu unterstützen.
Die EU trägt zur Koordinierung der Gemeinsamen Infrastrukturagenda Afrika-EU bei und engagiert sich im „Board of the Africa Transport Policy Programme“, das die Politik und Strategie für afrikanische Regierungen und regionale Wirtschaftsgemeinschaften unterstützt.
Die rasche Verstädterung – insbesondere in Asien und Afrika – stellt die Entwicklung vor große Herausforderungen. Im Jahr 2017 wurde das Programm für internationale Städtezusammenarbeit entwickelt, das bewährte urbane Praktiken zwischen EU-Städten und Städten in strategischen Partnerländern wie Indien und China austauscht, und es wurde ein spezifisches Investitionsfenster für „Nachhaltige Städte“ (SDG 11) in die EIP aufgenommen.
Demokratie, Menschenrechte und verantwortungsvolle Staatsführung
Die Werte, auf die sich die EU gründet, sind die Achtung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte (Artikel 2 EUV). Die Förderung dieser Werte ist eine zentrale Priorität im Bereich Außenbeziehungen (Artikel 21 EUV), die in die Globale Strategie der EU (EUGS) übersetzt wurde. Die EU unterstützt die Partnerländer bei der Umsetzung des SDG 16 in Bezug auf Demokratie, Zugang zur Justiz, Korruptionsbekämpfung, Menschenrechte und verantwortungsvolle Staatsführung durch ihre Entwicklungshilfeprogramme. Zu den in Partnerschaft mit den Regierungen von Drittländern durchgeführten Aktivitäten gehören Wahlhilfe und Demokratieförderung, Reformen im Bereich Justiz und Korruptionsbekämpfung sowie die Förderung der Unabhängigkeit der Medien und der Grundfreiheiten.
Darüber hinaus spielt die EU mit ihrem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte eine führende globale Rolle. Die Prioritäten des Instruments ergeben sich aus dem EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie (2014-2019). Es konzentriert sich auf die Stärkung der internationalen Gremien und Gerichte für Menschenrechte und richtet sich hauptsächlich an die Zivilgesellschaft und unabhängige Aufsichtsbehörden, um die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und der Demokratie zu gewährleisten.
So ermöglicht das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte beispielsweise Sofortmaßnahmen und vertrauliche Projekte zum Schutz von Menschenrechtsorganisationen und Menschenrechtsaktivisten, die in den schwierigsten Umgebungen tätig sind.
Die EU-Delegationen werden gezielt unterstützt, um Kapazitäten für die Förderung der Menschenrechte aufzubauen. Was beispielsweise die Meinungsfreiheit betrifft, so geschieht dies über zwei Programme:
Anfälligkeit und Resilienz
Im Jahr 2017wurde von der EU eine Mitteilung in Bezug auf sektorübergreifendes Engagement für Resilienz angenommen. Es wurde ein Pilotverfahren in sechs Ländern (Tschad, Irak, Myanmar, Nigeria, Sudan und Uganda) eingeleitet, um den Ansatz einer breiteren Verflechtung von humanitären Maßnahmen, Entwicklung und Frieden in fragilen Kontexten zu testen.
Im Jahr 2017 wurde die Arbeit zu Resilienz und der Bekämpfung von Anfälligkeit auch in den folgenden vier Bereichen vorangetrieben.
Sicherheit
Die Verordnung über das Stabilitäts- und Friedensinstrument (Instrument contributing to Stability and Peace – IcSP) ist das wichtigste Finanzinstrument der Kommission zur Verbesserung von Stabilität, Frieden und Widerstandsfähigkeit in den Partnerländern. Der globale Anwendungsbereich und der Sicherheitsfokus des IcSP macht es komplementär zu anderen Finanzinstrumenten, insbesondere dort, wo geografische oder thematische Instrumente, die an Kriterien für öffentliche Entwicklungshilfe gebunden sind, nicht eingesetzt werden können, aber auch zur Behandlung von Fragen überregionaler oder globaler Natur. Im Rahmen des programmierbaren Teils des von der Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung (DEVCO) verwalteten IcSP laufen mehr als 260 Projekte, von denen 70 Länder profitieren. Diese Projekte werden gemeinsam von Agenturen der Partnerländer und der EU-Länder durchgeführt.
Die Projekte decken ein breites Spektrum von Themen ab, z. B. Bekämpfung des gewalttätigen Extremismus; technische Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung von Terrorismus, chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Bedrohungen, organisierter Kriminalität, Drogenhandel oder Geldwäsche; Kapazitätsaufbau zur Verbesserung der Justizsysteme; Schutz kritischer Infrastrukturen. Zu den unterstützenden Instrumenten können eine „Ausbildung der Ausbilder“, Hilfe vor Ort, Planübungen und reale grenzüberschreitende Feldübungen sowie die Entwicklung nationaler Aktionspläne auf der Grundlage von Bedarfs- und Risikobewertungen gehören. Seit Januar 2018 ist die EU in der Lage, den Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung (Capacity-Building for Security and Development – CBSD) zu unterstützen. Den Streitkräften der Partnerländer kann unter außergewöhnlichen Umständen Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe für Aktivitäten zur Unterstützung der Entwicklungsziele zur Verfügung gestellt werden.
Mit einem mehrdimensionalen Ansatz, der sich mit der absichtlichen (Terrorismus, Kriminalität), aber auch mit der unabsichtlichen (Seveso, Fukushima) und ökologischen (Ebola) Sicherheit befasst, trägt das IcSP zu mehreren SDG der VN und Schlüsselbereichen des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik bei, einschließlich vorrangiger Maßnahmen in der EU-Nachbarschaft.
Nukleare Sicherheit
Die Europäische Kommission fördert nicht die Kernenergie, die in der alleinigen Verantwortung der Regierung eines Staates liegt, sondern die nukleare Sicherheit. Jeder nukleare Unfall hat globale Auswirkungen auf die Gesellschaften, weshalb die Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit für die Sicherheit der europäischen Bürger und der Umwelt von größter Bedeutung ist.
Durch seinen multidimensionalen Ansatz in den Bereichen nukleare Sicherheit, Gesundheit, Umwelt und damit zusammenhängende Fragen trägt das Programm des Instruments für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit zu vielen Schlüsselbereichen des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik bei, darunter auch vorrangige Maßnahmen in der EU-Nachbarschaft, in Zentralasien und im Iran.
Herausforderungen bestehen in den Ländern der EU-Nachbarschaft. Diese Herausforderungen betreffen in erster Linie Länder, die sich für die Nutzung der Kernenergie entscheiden, wie Belarus und die Türkei, die Reaktorlebensdauer verlängern, wie Armenien und die Ukraine, sowie die Stilllegung und die Entsorgung radioaktiver Abfälle.
Das SDG 17 bezieht sich auf Partnerschaften im Entwicklungsbereich und unterstreicht die Bedeutung inklusiver Multi-Stakeholder-Plattformen als Mittel zur wirksamen Umsetzung der Agenda 2030. Die EU ist entschlossen, das SDG 17 zu erreichen, sowohl durch ihre eigenen externen Maßnahmen und Ressourcen als auch durch die Erleichterung der Umsetzung durch andere. Die EU engagiert sich nach wie vor in entwicklungsbezogenen Prozessen der VN, insbesondere in der Globalen Partnerschaft für wirksame Entwicklungszusammenarbeit (Global Partnership for Effective Development Co-operation – GPEDC), die derzeit die Entwicklungswirksamkeit auf Länderebene überwacht.
Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft
Mit der Annahme der Mitteilung von 2012 hat die Europäische Kommission anerkannt, dass zivilgesellschaftliche Organisationen (ZGO) nicht nur Dienstleister, sondern eigenständige Akteure sind. Die EU verfolgt auch einen inklusiven gesamtgesellschaftlichen Ansatz bei der Umsetzung der SDG, indem sie das Engagement auf unkonventionelle ZGO wie Stiftungen, Diaspora, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände usw. ausweitet. Vor allem Stiftungen spielen eine wachsende und einflussreiche Rolle.
Die Europäische Kommission fördert den Dialog mit und die Konsultation von ZGO, insbesondere durch das Politische Forum zu Entwicklung, das einen Raum für den Austausch zwischen verschiedenen Interessenträgern über Entwicklungspolitik bietet. Sie hat 25 Partnerschaftsrahmenverträge mit internationalen und regionalen Netzen der Zivilgesellschaft unterzeichnet, um ZGO bei ihrem Beitrag zur regionalen und globalen Politikgestaltung zu unterstützen, insbesondere im Zusammenhang mit der erfolgreichen Umsetzung der SDG.
Auf Länderebene hat die EU 107 Fahrpläne für die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ausgearbeitet. Die Fahrpläne sind der strategische und umfassende Rahmen eines Landes, der die gesamte Unterstützung der EU, einschließlich der Delegationen und der EU-Länder, für die Zivilgesellschaft umfasst. Als gemeinsame Initiative der Europäischen Union und ihrer Länder wurden Fahrpläne zur Stärkung des Engagements Europas gegenüber der Zivilgesellschaft vorgelegt.
Die EU hat für den Zeitraum 2014-2020 1,4 Mrd. € zur Unterstützung von ZGO auf globaler und nationaler Ebene im Rahmen des Programms „ZGO und lokale Gebietskörperschaften“ bereitgestellt, das sich auf Partizipation, Partnerschaft und Multi-Stakeholder-Dialoge konzentriert, um den Kernwerten der Agenda 2030 gerecht zu werden.
Der Bericht über das Engagement der EU gegenüber der Zivilgesellschaft von 2017 beschreibt die vielfältigen Formen und Beispiele, in denen diese Unterstützung stattfindet, und wie Europa sein Engagement gegenüber der Zivilgesellschaft verstärkt.
Zusammenarbeit mit der Gebergemeinschaft
Zusammengenommen sind die Europäische Union und ihre Länder der weltweit größte Geber von öffentlicher Entwicklungshilfe. Die europäische Entwicklungshilfe macht fast 57 % der gesamten globalen Entwicklungshilfe der Geber des Ausschusses für Entwicklungshilfe der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung aus. Die EU arbeitet auch kollektiv an einer gemeinsam Politik und auf Länderebene an der Verfolgung gemeinsamer Ansätze, einschließlich einer Gemeinsamen Programmplanung.
Darüber hinaus führt die Europäische Kommission im Rahmen der Logik der Partnerschaft für die Umsetzung der Agenda 2030 und der Aktionsagenda von Addis Abeba sowie zur Stärkung des Multilateralismus einen regelmäßigen Entwicklungsdialog mit Partnern außerhalb der EU, wie Australien, Kanada, Japan, Korea und den USA. Der Kreis der Partner erweitert sich ständig durch Kontakte mit neuen oder aufstrebenden Gebern z. B. aus der arabischen Welt.
Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen
Die EU arbeitet auch strategisch mit den VN und anderen internationalen Organisationen und internationalen Finanzinstitutionen zusammen. Neben der umfangreichen Unterstützung, die über diese Organisationen und Institutionen kanalisiert wird, finden regelmäßige hochrangige strategische Dialoge statt. Die EU beteiligt sich insbesondere aktiv an:
Liste der Länder, die für EU-Entwicklungshilfe in Frage kommen
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Erster Teil – Grundsätze – Titel I – Arten und Bereiche der Zuständigkeit der Union – Artikel 4 (ABl. C 202 vom , S. 51-52)
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Fünfter Teil – Das auswärtige Handeln der Union – Titel III – Zusammenarbeit mit Drittländern und humanitäre Hilfe – Kapitel 1 – Entwicklungszusammenarbeit – Artikel 208 (ex-Artikel 177 EGV) (ABl. C 202 vom , S. 141)
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union – Titel V – Allgemeine Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union und besondere Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Kapitel 1 – Allgemeine Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union – Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe d (ABl. C 202 vom , S. 28-29)
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