Der langfristige Haushalt der EU, der effektiv auf die Prioritäten nach 2020 zielt

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Artikel 312 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

Mitteilung (COM(2018) 98 final) zum neuen mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR)

WAS IST DER ZWECK VON ARTIKEL 312 AEUV UND DER MITTEILUNG?

Nach Artikel 312 AEUV soll der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) garantieren, dass die Ausgaben der EU sich ordnungsgemäß und innerhalb der Grenzen ihrer Eigenmittel entwickeln. Er legt auch das Verfahren fest, wodurch der MFR vereinbart wird.

Diese Mitteilung der Europäische Kommission, die im Februar 2018 einem informellen Treffen von EU-Führungskräften vorgestellt wurde, legt verschiedene Optionen für ein neues langfristiges Budget fest, das darauf ausgerichtet ist, die Prioritäten der EU für die Zeit nach 2020 effizient zu erfüllen, und untersucht die finanziellen Konsequenzen dieser Optionen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Der EU-Haushalt unterscheidet sich erheblich von den nationalen Haushalten der EU-Länder – er ist in erster Linie ein Investitionsbudget, hat einen langfristigen Planungshorizont und muss immer im Gleichgewicht sein.

Die Vorschläge der Kommission für den MFR, die bis Mai 2018 vorgelegt werden sollen, sind vom Grundsatz des europäischen Mehrwerts geprägt, z. B. dem Wert, der sich aus den EU-Ausgaben ergibt, der zu dem Wert hinzukommt, den die EU-Länder sonst geschaffen hätten, wenn sie allein gehandelt hätten.

Die Mitteilung weist darauf hin, dass das Treffen der informellen Führungskräfte sowohl zeitgemäß als auch wichtig ist. Der erste Schritt besteht darin zu definieren, was Europa zusammen machen möchte, und Prioritäten zu vereinbaren. Der nächste Schritt ist, die EU mit den geeigneten finanziellen Mitteln auszustatten, um diese Prioritäten zu erreichen.

Die Mitteilung nennt eine Reihe von politischen Entscheidungen und versucht, ihre finanzielle Auswirkung abzuschätzen.

Zwei Beispiele:

In der Mitteilung wird außerdem Folgendes erörtert:

In der Mitteilung heißt es, dass die endgültigen Entscheidungen über den MFR vom Europäischen Rat mit Zustimmung des Europäischen Parlaments getroffen werden.

In der Mitteilung wird auch die Bedeutung des Zeitplans hervorgehoben: Die Einigung über den nächsten MFR im Jahr 2019 würde ein Signal für ein starkes und geeintes Europa von 27 sein, das überzeugend wäre und die Vorhersehbarkeit und Kontinuität der Finanzierung zum Nutzen aller gewährleisten würde.

HINTERGRUND

Die Mitteilung der Kommission ergibt sich aus:

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Freigegebene Mittel: Im EU-Haushalt decken die Verpflichtungsermächtigungen die Gesamtkosten der rechtlichen Verpflichtungen, die in einem bestimmten Haushaltsjahr von den Haushaltsautoritäten (dem Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union) unterzeichnet werden könnten. Diese rechtlichen Verpflichtungen können Verträge, Finanzhilfevereinbarungen und Entscheidungen sein. Die Kommission ist befugt, jedweden Teil des Betrags in einem operationellen Programm, der nicht für die Zahlung der Vorschusszahlungen und Zwischenzahlungen verwendet wurde, bis zum 31. Dezember des dritten auf den Haushalt folgenden Jahres aufzuheben.

HAUPTDOKUMENTE

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Sechster Teil – Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften – Titel II – Finanzvorschriften – Kapitel 2 – Der mehrjährige Finanzrahmen – Artikel 312 (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 182-183)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat – Ein neuer, moderner mehrjähriger Finanzrahmen für eine Europäische Union, die ihre Prioritäten nach 2020 effizient erfüllt – Beitrag der Europäischen Kommission zur informellen Tagung der Staats und Regierungschefs am 23. Februar 2018 (COM(2018) 98 final, vom 14.2.2018)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen (COM(2017) 358 final vom 28.6.2017)

Weißbuch zur Zukunft Europas – Überlegungen und Szenarien über die EU27 im Jahr 2025 (COM(2017) 2025 final vom 1.3.2017)

Letzte Aktualisierung: 09.04.2018