Häfen: Erbringung von Dienstleistungen und finanzielle Transparenz

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2017/352 – Bestimmungen für die Erbringung von Hafendiensten und für die finanzielle Transparenz der Häfen

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Verordnung gilt für

Hafenbetreiber

Wird eine Begrenzung beschlossen, erfolgt dies nach einem allen interessierten Kreisen offenstehenden, nicht diskriminierenden und transparenten Auswahlverfahren.

EU-Länder

Hafendiensteanbieter

Die finanziellen Beziehungen zwischen den nationalen Behörden und Hafenbetreibern müssen transparent und folgende Angaben klar zu entnehmen sein:

Die Verordnung

Die Europäische Kommission übermittelt spätestens bis zum dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht mit Einschätzung der Anwendung dieser Verordnung.

Änderung als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELWÖRTER

  1. Betankung: Bereitstellung fester, flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe für ein Wasserfahrzeug.
  2. Schleppen: Unterstützung eines Wasserfahrzeugs beim Manövrieren durch einen Schlepper. So wird das sichere Navigieren eines Wasserfahrzeugs im und um den Hafen sichergestellt.
  3. Gebiete in äußerster Randlage: Guadeloupe, Französisch-Guayana, Réunion, Martinique, Mayotte und Saint-Martin (Frankreich), Azoren und Madeira (Portugal) sowie die Kanarischen Inseln (Spanien).

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2017/352 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Schaffung eines Rahmens für die Erbringung von Hafendiensten und zur Festlegung von gemeinsamen Bestimmungen für die finanzielle Transparenz der Häfen (ABl. L 57 vom , S. 1-18)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2017/352 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

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