Nachrüstung von schweren Lastkraftwagen mit Spiegeln

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2007/38/EG über die Nachrüstung von in der EU zugelassenen schweren Lastkraftwagen mit Spiegeln

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Die Richtlinie legt Regeln fest, wie für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, die nach dem zugelassen wurden, mit Rückspiegeln nachzurüsten sind.

Das dient hauptsächlich dem Zweck, die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Fahrradfahrer und Motorradfahrer, die besonders von den Gefahren durch den seitlichen toten Winkel auf der Beifahrerseite von Lkw betroffen sind, zu erhöhen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Ab dem und spätestens bis zum mussten alle für die Güterbeförderung ausgelegten und gebauten Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen (Klassen N2 und N3) auf der Beifahrerseite mit einem Spiegel der Klasse IV (Weitwinkelspiegel) bzw. der Klasse V (Nahbereichsspiegel) nachgerüstet werden.

Bei dieser Richtlinie handelt es sich um eine befristete Maßnahme für Fahrzeuge, die nach dem zugelassen wurden. Ihr Zweck besteht darin, den indirekten Sichtbereich bei Fahrzeugen, die nicht den Bestimmungen für neue Fahrzeuge gemäß der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 unterliegen, zu verbessern.

Die Richtlinie gilt allerdings nicht unmittelbar, sondern sie verpflichtet die einzelnen Staaten, die Spiegel gesetzlich vorzuschreiben.

Ausnahmen

Die EU-Mitgliedstaaten müssen der Europäischen Kommission eine Liste der technischen Lösungen übermitteln, welche diese dann öffentlich zugänglich macht. Es liegt in der Verantwortung der Kommission, dafür zu sorgen, dass die Einrichtungen gemäß den Anforderungen dieser Richtlinie angebracht und einer technischen Überwachung unterzogen werden.

WANN TRITT DIESE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten. Sie musste von den EU-Ländern bis in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2007/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Nachrüstung von in der Gemeinschaft zugelassenen schweren Lastkraftwagen mit Spiegeln (ABl. L 184 vom , S. 25-28)

Letzte Aktualisierung