Der Militärische Planungs- und Durchführungsstab der EU

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss (GASP) 2017/971 – Planungs- und Durchführungsmodalitäten für Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union (EU)

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

Mit diesem Beschluss wird ein militärischer Planungs- und Durchführungsstab, der Military Planning and Conduct Capability (MPCC), innerhalb des Militärstabs der EU (EUMS) eingerichtet. Der EUMS ist Bestandteil des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD). Der MPCC soll den Direktor des MPCC (der zugleich als Generaldirektor des EUMS fungiert) bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben als Operationsbefehlshaber bei militärischen EU-Missionen ohne Exekutivbefugnisse* unterstützen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Mit dem Beschluss wird der Militärische Planungs- und Durchführungsstab (MPCC) innerhalb des Militärstabs (EUMS) eingerichtet. Der MPCC ist Bestandteil der Umsetzung der Globalen EU-Strategie für Sicherheit und Verteidigung.

Der MPCC unterstützt den Befehlshaber von militärischen EU-Missionen ohne Exekutivbefugnisse, d. h. von Operationen ohne Kampfeinsatz in Nicht-EU-Ländern.

Die EU führt gegenwärtig drei solche Missionen durch. Es handelt sich um Ausbildungsmissionen in:

Rolle des MPCC

Der MPCC gewährleistet eine statische Befehls- und Führungsstruktur außerhalb des Einsatzgebiets auf militärisch strategischer Ebene. Diese Struktur ist für die operative Planung und Durchführung militärischer Missionen ohne Exekutivbefugnisse verantwortlich. Dies umfasst den Aufbau, die Verlegung, die Unterhaltung sowie die Rückführung von Einsatzkräften der EU.

Struktur und Verantwortlichkeiten

Der MPCC ist innerhalb des Militärstabs der EU eingerichtet, der Bestandteil des EAD ist. Er arbeitet in gemeinsamer Abstimmung mit dem Zivilen Planungs- und Durchführungsstab zusammen.

Der Generaldirektor des EUMS fungiert zugleich als Direktor des MPCC. Er nimmt eine Reihe von Aufgaben wahr, darunter:

Politische Kontrolle

Der Direktor des MPCC untersteht dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee, das sich aus den Botschaftern der EU-Länder zusammensetzt und seinen Sitz in Brüssel hat. Er erstattet darüber hinaus auch dem Militärausschuss der EU Bericht.

Finanzierung

Die Operationen werden durch den EU-Mechanismus Athena zur Finanzierung militärischer oder verteidigungspolitischer Operationen der EU finanziert.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Der Beschluss ist am 8. Juni 2017 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Ohne Exekutivbefugnisse: Die Operation leistet dem Gastgeberstaat ausschließlich in beratender Rolle Unterstützung.

HAUPTDOKUMENT

Beschluss (GASP) 2017/971 des Rates vom 8. Juni 2017 zur Festlegung der Planungs- und Durchführungsmodalitäten für militärische GSVP-Missionen der EU ohne Exekutivbefugnisse und zur Änderung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte, des Beschlusses 2013/34/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) und des Beschlusses (GASP) 2016/610 über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) (ABl. L 146 vom 9.6.2017, S. 133-138)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (GASP) 2017/971 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Beschluss (GASP) 2016/610 des Rates vom 19. April 2016 über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) (ABl. L 104 vom 20.4.2016, S. 21-26)

Siehe konsolidierte Fassung.

Beschluss (GASP) 2015/528 des Rates vom 27. März 2015 über einen Mechanismus zur Verwaltung der Finanzierung der gemeinsamen Kosten der Operationen der Europäischen Union mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen (Athena) und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/871/GASP (ABl. L 84 vom 28.3.2015, S. 39-63)

Beschluss 2013/34/GASP des Rates vom 17. Januar 2013 über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) (ABl. L 14 vom 18.1.2013, S. 19-21)

Siehe konsolidierte Fassung.

Beschluss 2010/427/EU des Rates vom 26. Juli 2010 über die Organisation und die Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes (ABl. L 201 vom 3.8.2010, S. 30-40)

Beschluss 2010/96/GASP des Rates vom 15. Februar 2010 über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (ABl. L 44 vom 19.2.2010, S. 16-19)

Siehe konsolidierte Fassung.

Beschluss 2001/80/GASP des Rates vom 22. Januar 2001 zur Einsetzung des Militärstabs der Europäischen Union (ABl. L 27 vom 30.1.2001, S. 7-11)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 07.12.2017