Wirtschaftsprognosen für Europa

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Artikel 134 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

WAS IST DER ZWECK DIESES ARTIKELS UND DER PROGNOSEN?

Durch Artikel 134 wird der Wirtschafts-und Finanzausschuss (WFA) eingerichtet. Ziel des WFA ist die Förderung der wirtschaftspolitischen Koordinierung zwischen den EU-Ländern, wobei eine seiner Hauptaufgaben in der Prüfung der Wirtschafts- und Finanzlage der EU und der EU-Länder besteht.

Prognosen analysieren aktuelle und mögliche künftige makroökonomische Entwicklungen und fließen in den politischen Entscheidungsprozess der EU ein.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Prognosen werden in der Reihe „Institutional Papers“ veröffentlicht. Sie

Die GD ECFIN veröffentlicht außerdem:

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Dritter Teil – Die internen Politiken und Maßnahmen der Union – Titel VIII – Die Wirtschafts- und Währungspolitik – Kapitel 3 – Institutionelle Bestimmungen – Artikel 134 (ex-Artikel 114 EGV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 105-106)

Letzte Aktualisierung: 18.05.2018