Strukturfonds – jährliche Aufteilung der Gesamtmittel nach EU-Land, 2014-2020

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Durchführungsbeschluss 2014/190/EU – jährliche Aufteilung der Strukturfondszuweisungen zwischen den EU-Ländern

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

Der Beschluss legt fest, wie viele Mittel jedes EU-Land aus den wichtigsten Strukturfonds der EU zur Finanzierung ihrer regionalen Entwicklungsprogramme erhält.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Er ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Weniger entwickelte Regionen: Regionen, in denen das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Einwohner weniger als 75 % des Durchschnitts der EU-28 (1) beträgt.
  2. Übergangsregionen: Regionen, in denen das BIP pro Einwohner zwischen 75 % und 90 % des Durchschnitts der EU-28 (1) beträgt.
  3. Stärker entwickelte Regionen: Regionen, in denen das BIP pro Einwohner mehr als 90 % des Durchschnitts der EU-28 (1) beträgt.
  4. Regionen in äußerster Randlage: Regionen am äußersten Rand der EU, z. B. die Kanarischen Inseln, Réunion, Guadeloupe und die Azoren.
  5. Nördliche Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte: nördliche Regionen in Finnland und Schweden, die Mittel aus dem Kohäsionsfonds erhalten.

HAUPTDOKUMENT

Durchführungsbeschluss 2014/190/EU der Kommission vom zur Festlegung der jährlichen Aufteilung der Gesamtmittel nach Mitgliedstaat für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“, der jährlichen Aufteilung der Mittel aus der besonderen Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen nach Mitgliedstaat, zusammen mit dem Verzeichnis der förderungsberechtigten Regionen sowie der von den Kohäsionsfonds- und den Strukturfondszuweisungen der Mitgliedstaaten auf die Fazilität „Connecting Europe“ und die Hilfe für die am stärksten benachteiligten Personen zu übertragenden Beträge im Zeitraum 2014-2020 (ABl. L 104 vom , S. 13-42)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung

(1) Zum tritt das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union aus und ist dann ein Drittland (Nicht-EU-Land).