Der Beschluss legt fest, wie viele Mittel jedes EU-Land aus den wichtigsten Strukturfonds der EU zur Finanzierung ihrer regionalen Entwicklungsprogramme erhält.
Er ist am in Kraft getreten.
Durchführungsbeschluss 2014/190/EU der Kommission vom zur Festlegung der jährlichen Aufteilung der Gesamtmittel nach Mitgliedstaat für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“, der jährlichen Aufteilung der Mittel aus der besonderen Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen nach Mitgliedstaat, zusammen mit dem Verzeichnis der förderungsberechtigten Regionen sowie der von den Kohäsionsfonds- und den Strukturfondszuweisungen der Mitgliedstaaten auf die Fazilität „Connecting Europe“ und die Hilfe für die am stärksten benachteiligten Personen zu übertragenden Beträge im Zeitraum 2014-2020 (ABl. L 104 vom , S. 13-42)
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung
(1) Zum tritt das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union aus und ist dann ein Drittland (Nicht-EU-Land).