Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana und der EU

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana und der Europäischen Union sowie den Ländern der EU

Beschluss (EU) 2016/1850 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen Ghana und der Europäischen Union und den Ländern der EU

WAS IST DER ZWECK DES ABKOMMENS?

Zu den Zielen gehören:

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Abkommen beginnt mit einer Präambel über seine Gründe und Ziele. Darauf folgen sieben Titel:

AB WANN TRITT DAS ABKOMMEN IN KRAFT?

Das Abkommen wurde am 28. Juli 2016 mit der Vereinbarung unterzeichnet, dass es zu einem späteren Zeitpunkt geschlossen wird. Es wurde seit dem 15. Dezember 2016 vorläufig angewendet, ist jedoch noch nicht in Kraft getreten.

HINTERGRUND

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Zölle: Abgaben jeder Art, einschließlich Ergänzungsabgaben und Zuschläge in jeder Form, die bei oder im Zusammenhang mit der Einfuhr oder Ausfuhr von Waren erhoben werden.

HAUPTDOKUMENTE

Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedsstaaten andererseits (ABl. L 287, 21.10.2016, S. 3-319)

Beschluss (EU) 2016/1850 des Rates vom 21. November 2008 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten andererseits (ABl. L 287, 21.10.2016, S. 1-2)

Letzte Aktualisierung: 15.08.2017