Gefährliche Chemikalien – Vorschriften für die Ein- und Ausfuhr

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) Nr. 649/2012 – Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Geltungsbereich

Funktionsweise

Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 649/2012

2018 veröffentlichte die Kommission einen Bericht und eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 649/2012. Im Bericht wurde festgestellt, dass die nach der Verordnung eingerichteten Verfahren gut funktioniert haben und zur Erreichen der Ziele der Verordnung beitragen.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 1. März 2014 in Kraft getreten. Die Verordnung (EG) Nr. 689/2008 und ihre nachträglichen Änderungen wurden durch die Verordnung (EU) Nr. 649/2012 überarbeitet und ersetzt.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (Neufassung) (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 60-106).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 649/2012 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Kurzfassung des zusammenfassenden Berichts über die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (COM(2018) 697 final, 17.10.2018).

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – zusammenfassender Bericht über die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien – Begleitunterlage zum Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Kurzfassung des zusammenfassenden Berichts über die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (SWD(2018) 438 final, 17.10.2018).

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission (ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1-849). Neuveröffentlichung des Wortlauts in der Berichtigung (ABl. L 136 vom 29.5.2007, S. 3-280).

Siehe konsolidierte Fassung.

Beschluss 2006/730/EG des Rates vom 25. September 2006 über den Abschluss – im Namen der Europäischen Gemeinschaft – des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel (ABl. L 299 vom 28.10.2006, S. 23-25).

Letzte Aktualisierung: 15.09.2023