Fortschritte bei den beiden europäischen Satellitennavigationssystemen

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Verordnung (EU) Nr. 1285/2013 betreffend den Aufbau und den Betrieb der europäischen Satellitennavigationssysteme

Beschluss Nr. 1104/2011/EU – Regelung des Zugangs zum öffentlichen regulierten Dienst, der von dem weltweiten Satellitennavigationssystem bereitgestellt wird, das durch das Programm Galileo eingerichtet wurde

Beschluss 2014/496/GASP betreffend die Gesichtspunkte der Einführung, des Betriebs und der Nutzung des europäischen Globalen Satellitennavigationssystems, die die Sicherheit der Europäischen Union berühren

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG UND DER BESCHLÜSSE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Galileo

In dem Durchführungsbeschluss (EU) 2016/413 werden die Standorte der Bodenkomponenten, aus denen die Infrastruktur von Galileo besteht, festgelegt – darunter:

Angesichts des Austritts des Vereinigten Königreichs (1) aus der EU wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2016/413 durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2018/115 geändert, in dem vorgesehen ist, dass die Verlegung der Sicherheitsüberwachungszentrale aus dem Vereinigten Königreich (1) nach Spanien in die Wege geleitet wird.

EGNOS

Finanzierung

Im Zeitraum von 2014 bis 2020 wird die EU für Aktivitäten in diesem Zusammenhang 7 Mrd. EUR zur Verfügung stellen. Die Europäische Kommission trägt die Gesamtverantwortung für die beiden Programme und verwaltet die Haushaltsmittel.

Die Finanzierung wird für folgende Zwecke eingesetzt:

Durchführungsbericht

Im Jahr 2017 veröffentlichte die Kommission einen Bericht über die Umsetzung der Programme Galileo und EGNOS. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die Programme Galileo und EGNOS sämtliche Meilensteine erreicht haben, die für den betreffenden Zeitraum gesetzt worden waren, und auf einem guten Weg hin zur Verwirklichung aller für 2020 gesetzten Ziele der Programmdurchführung sind.

Agentur für das Europäische GNSS und Europäische Weltraumorganisation (ESA)

Die Verordnung legt die Rollen der Agentur für das Europäische GNSS und der Europäischen Weltraumorganisation fest und betont den Grundsatz einer strengen Aufteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen den Stellen (insbesondere der Kommission, der Agentur für das Europäische GNSS und der ESA unter der Gesamtverantwortung der Kommission), die an der Steuerung der Programme Galileo und EGNOS beteiligt sind.

GNSS

Im Zusammenhang mit dem GNSS sind zwei weitere Beschlüsse erwähnenswert:

WANN TRETEN DIE VERORDNUNG UND DIE BESCHLÜSSE IN KRAFT?

Verordnung (EU) Nr. 1285/2013 ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten.

Beschluss Nr. 1104/2011/EU ist am 5. November 2011 in Kraft getreten.

Beschluss 2014/496/GASP ist am 22. Juli 2014 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Verordnung (EU) Nr. 1285/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 betreffend den Aufbau und den Betrieb der europäischen Satellitennavigationssysteme und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 876/2002 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 1-24)

Beschluss Nr. 1104/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Regelung des Zugangs zum öffentlichen regulierten Dienst, der von dem weltweiten Satellitennavigationssystem bereitgestellt wird, das durch das Programm Galileo eingerichtet wurde (ABl. L 287 vom 4.11.2011, S. 1-8)

Beschluss 2014/496/GASP des Rates vom 22. Juli 2014 betreffend die Gesichtspunkte der Einführung, des Betriebs und der Nutzung des europäischen Globalen Satellitennavigationssystems, die die Sicherheit der Europäischen Union berühren, und zur Aufhebung der Gemeinsamen Aktion 2004/552/GASP (ABl. L 219 vom 25.7.2014, S. 53-55)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Durchführung der Programme Galileo und EGNOS und über die Leistungsbilanz der Agentur für das Europäische GNSS (COM(2017) 616 final vom 23.10.2017)

Durchführungsbeschluss (EU) 2016/413 der Kommission vom 18. März 2016 zur Festlegung der Standorte der Bodeninfrastruktur des aus dem Programm Galileo hervorgegangenen Systems und zum Erlass der zur Sicherstellung seines Betriebs erforderlichen Maßnahmen sowie zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses 2012/117/EU (ABl. L 74 vom 19.3.2016, S. 45-49)

Nachfolgende Änderungen des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/413 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Verordnung (EU) Nr. 912/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 über die Errichtung der Agentur für das Europäische GNSS und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates über die Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 11-21)

Vgl. konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 16.07.2020



(1) Das Vereinigte Königreich ist aus der Europäischen Union ausgetreten und wurde zum 1. Februar 2020 zu einem Drittland (Nicht-EU-Land).