Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss Nr. 1082/2013/EU zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

HINTERGRUND

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

übertragbare Krankheit: eine Infektionskrankheit, die durch einen ansteckenden Erreger ausgelöst wird, der von Mensch zu Mensch durch direkten Kontakt mit einer infizierten Person oder indirekt durch Exposition gegenüber einem mit dem ansteckenden Erreger kontaminierten Vektor, Tier, Produkt oder Umfeld oder durch Austausch von mit dem ansteckenden Erreger kontaminierter Flüssigkeit übertragen werden kann.
epidemiologische Überwachung: die systematische Sammlung, Aufzeichnung, Analyse, Auswertung und Verbreitung von Daten zu übertragbaren Krankheiten und damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken.
Maßnahme für die öffentliche Gesundheit: eine Entscheidung oder Tätigkeit zur Prävention, Beobachtung oder Kontrolle der Ausbreitung von Krankheiten oder der Verseuchung, zur Bekämpfung von ernsten Risiken für die öffentliche Gesundheit oder zur Minderung ihrer Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit.

HAUPTDOKUMENT

Beschluss Nr. 1082/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2119/98/EG (ABl. L 293 vom 5.11.2013, S. 1-15)

Nachfolgende Änderungen des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Bericht über die Umsetzung des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 2119/98/EG (COM(2015) 617 final vom 7.12.2015)

Letzte Aktualisierung: 28.05.2020