Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Beschluss Nr. 1082/2013/EU zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren
WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?
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In diesem Beschluss sind Bestimmungen über die epidemiologische Überwachung, Beobachtung, frühzeitige Meldung und Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren einschließlich der diesbezüglichen Bereitschafts- und Reaktionsplanung festgelegt, um die Politik der EU-Länder zu koordinieren und zu ergänzen.
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Mit diesem Beschluss sollen die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den EU-Ländern unterstützt werden, um
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die Prävention und Kontrolle der Ausbreitung schwerer Krankheiten des Menschen über die Grenzen der EU-Länder zu verbessern; und
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andere schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren zu bekämpfen, um so einen Beitrag zu einem hohen Gesundheitsschutzniveau in der EU zu leisten.
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Es werden ferner die Verfahren der geplanten Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den verschiedenen Akteuren auf EU-Ebene präzisiert.
WICHTIGE ECKPUNKTE
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Beschluss Nr. 1082/2013/EU deckt Folgendes ab:
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biologische Gefahren in Form übertragbarer Krankheiten*, von Antibiotikaresistenz und Biotoxinen;
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chemische, umweltbedingte und unbekannte Gefahren;
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Bereitschafts- und Reaktionsplanung mit Schwerpunkt auf der EU-weiten Koordinierung, um einzelne nationale Maßnahmen zu stärken;
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gemeinsame Beschaffung, damit die EU-Länder einen Vorrat an Impfstoffen und Arzneimitteln anlegen können;
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epidemiologische Überwachung* und Ad-hoc-Beobachtung;
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Einrichtung eines Schnellwarnsystems unter der Bezeichnung „Frühwarn- und Reaktionssystem“ („EWRS“ für „Early Warning and Response System“), mit dem Warnmeldungen über schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren rasch auf EU-Ebene übermittelt werden können;
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Verfahren für die Handhabung von Notlagen;
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Einrichtung eines Gesundheitssicherheitsausschusses mit nationalen Vertretern zur Unterstützung des Informationsaustauschs, Koordinierung der Bereitschafts- und Reaktionsplanung und Kommunikation mit der Öffentlichkeit und Gesundheitsfachleuten.
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Die EU-Länder stellten der Kommission bis zum 7. November 2014 und anschließend alle drei Jahre Informationen zum Stand ihrer Bereitschafts- und Reaktionsplanung zur Verfügung.
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Die Kommission legte dem Europäischen Parlament und dem Rat am 7. Dezember 2015 einen Bericht über die Durchführung dieses Beschlusses vor und wird dies anschließend alle drei Jahre wiederholen.
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Dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten kommt eine entscheidende Rolle bei der Erkennung, Bewertung und Kommunikation derzeitiger und neuer Gefahren für die menschliche Gesundheit durch übertragbare Krankheiten zu.
WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?
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Beschluss Nr. 1082/2013/EU ist am 6. November 2013 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
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Die Raten von Infektionskrankheiten sind in der EU in den vergangenen Jahren gefallen oder stabil geblieben. Wie HIV/Aids in den 1980er-Jahren, Nebenformen der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit in den 1990er-Jahren, die Epidemie des Schweren Akuten Respiratorischen Syndroms (SARS) im Jahr 2003 und in jüngerer Zeit die pandemische Grippe (H1N1) im Jahr 2009, der Ausbruch des Ebola-Virus im Jahr 2014 oder der Ausbruch des Zika-Virus im Jahr 2016 gezeigt haben, können jedoch neue Infektionen auftreten. Die Antibiotikaresistenz ist ebenfalls ein zunehmendes Problem der öffentlichen Gesundheit. Wenn Infektionen früh erkannt werden, profitieren alle von einer frühzeitigen EU- oder sogar weltweiten Reaktion.
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Das EWRS ermöglicht eine ständige Verbindung zwischen der Kommission und den auf nationaler Ebene zuständigen Behörden zum Zwecke der Warnmeldung, der Bewertung von Gesundheitsrisiken und der Festlegung der zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendigen Maßnahmen*.
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Weiterführende Informationen:
- Infolge des Ausbruchs von COVID-19 und der Einführung von Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der Krise hat die Europäische Kommission Folgendes erlassen:
* SCHLÜSSELBEGRIFFE
übertragbare Krankheit: eine Infektionskrankheit, die durch einen ansteckenden Erreger ausgelöst wird, der von Mensch zu Mensch durch direkten Kontakt mit einer infizierten Person oder indirekt durch Exposition gegenüber einem mit dem ansteckenden Erreger kontaminierten Vektor, Tier, Produkt oder Umfeld oder durch Austausch von mit dem ansteckenden Erreger kontaminierter Flüssigkeit übertragen werden kann.
epidemiologische Überwachung: die systematische Sammlung, Aufzeichnung, Analyse, Auswertung und Verbreitung von Daten zu übertragbaren Krankheiten und damit zusammenhängenden besonderen Gesundheitsrisiken.
Maßnahme für die öffentliche Gesundheit: eine Entscheidung oder Tätigkeit zur Prävention, Beobachtung oder Kontrolle der Ausbreitung von Krankheiten oder der Verseuchung, zur Bekämpfung von ernsten Risiken für die öffentliche Gesundheit oder zur Minderung ihrer Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit.
HAUPTDOKUMENT
Beschluss Nr. 1082/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2119/98/EG (ABl. L 293 vom 5.11.2013, S. 1-15)
Nachfolgende Änderungen des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
VERBUNDENE DOKUMENTE
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Bericht über die Umsetzung des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 2119/98/EG (COM(2015) 617 final vom 7.12.2015)
Letzte Aktualisierung: 28.05.2020