Assoziierungsabkommen mit der Ukraine

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss (EU) 2017/1247 und Beschluss (EU) 2017/1248 über den Abschluss, im Namen der EU, des Assoziierungsabkommens mit der Ukraine

WAS IST DER ZWECK DER BESCHLÜSSE UND DES ABKOMMENS?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Abkommen enthält eine Präambel, in der die Gründe für das Abkommen und seine Ziele dargelegt werden. Darauf folgen sieben Titel.

Allgemeine Grundsätze

Die Grundsätze, die wesentliche Elemente des Abkommens zwischen den Vertragsparteien sind, lauten:

Die EU und die Ukraine erkennen zudem an, dass sich ihre Beziehungen auf die Grundsätze der freien Marktwirtschaft stützen. Sie erkennen außerdem an, dass für die Intensivierung der Beziehungen folgende Grundsätze von zentraler Bedeutung sind:

Intensivierung von politischem Dialog und Zusammenarbeit

Der politische Dialog wird weiterentwickelt und verstärkt, um die schrittweise Annäherung der EU und der Ukraine in den Bereichen Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu erreichen. Unter anderem werden folgende Ziele verfolgt:

Recht, Freiheit und Sicherheit

Zu den Prioritäten auf diesem Gebiet gehören:

Ziel ist, die Justiz zu stärken, ihre Effizienz zu steigern, ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zu gewährleisten und Korruption zu bekämpfen. Die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist Richtschnur der gesamten Zusammenarbeit der Vertragsparteien im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit.

Die Vertragsparteien verpflichten sich außerdem zu Folgendem:

Der Titel umfasst zudem die ausdrückliche Nennung des Wunsches der Vertragsparteien, Kontakte auf Ebene der Bürger zu fördern, und ihre Erkenntnis – zu gegebener Zeit – visumfreies Reisen in die EU für die Staatsbürger der Ukraine einzuführen, sofern die Voraussetzungen für eine gut gesteuerte und gesicherte Mobilität erfüllt sind.

Handel und Handelsfragen

Das Ziel der Vertragsparteien ist die Schaffung einer vertieften und umfassenden Freihandelszone. Sie bekennen sich zur Entwicklung eines neuen, günstigen Klimas vor allem für die Entwicklung von Handel und Investitionen und die Förderung des Wettbewerbs, was für die Umstrukturierung und Modernisierung der Wirtschaft von entscheidender Bedeutung ist. Die vertiefte und umfassende Freihandelszone beinhaltet die schrittweise Aufhebung von Zolltarifen und Quoten, die im Einklang mit dem weiterreichenden Prozess der Annäherung der Rechtsvorschriften der Ukraine an die EU-Rechtsvorschriften, Normen und Praktiken (Besitzstand) einen Beitrag zur weiteren wirtschaftlichen Integration in den EU-Binnenmarkt leisten wird.

Wirtschaftliche und sektorale Zusammenarbeit

Der Titel umfasst die Zusammenarbeit in einer Vielzahl Bereiche und Sektoren auf der Grundlage einer schrittweisen Annäherung an die EU-Rechtsvorschriften und Praktiken und, gegebenenfalls, an internationale Normen und Standards. Zu den betroffenen Sektoren gehören:

Finanzielle Zusammenarbeit

Die EU und die Mitgliedstaaten der EU haben der Ukraine seit den 1990er-Jahren finanzielle Hilfe gewährt. Die Ukraine kann von der fortgesetzten finanziellen Hilfe über die einschlägigen Finanzierungsmechanismen und -instrumente der EU profitieren, um die Ziele des Assoziierungsabkommens zu erreichen. Für den Zeitraum 2021-2027 wurde das ehemalige Europäische Nachbarschaftsinstrument durch das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt ersetzt.

Institutionelle, allgemeine und Schlussbestimmungen

Dieser letzte Titel beschreibt, wie die Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine gesteuert werden. Die institutionelle Zusammensetzung ist folgende:

Befristete Liberalisierung des Handels

Am erließen das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union in Anbetracht des unprovozierten und ungerechtfertigten Aggressionskriegs Russlands gegen die Ukraine die Verordnung (EU) 2023/1077 über vorübergehende Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels in Ergänzung der Handelszugeständnisse im Rahmen des Assoziierungsabkommens und die Aussetzung der bestehenden Handelsschutzmaßnahmen für den Zeitraum von einem Jahr. Diese Maßnahmen wurden zum umgesetzt. Mit dieser Verordnung wird die vorherige Verordnung (EU) 2022/870 erneuert.

Alle Tarife unter Titel IV des Assoziierungsabkommens mit der Ukraine zur Einrichtung der vertieften und umfassenden Freihandelszone, die noch nicht liberalisiert wurden, sind für ein Jahr ausgesetzt. Die Aussetzung deckt ab:

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Das Abkommen ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Mehrere wichtige Teile des Abkommens fanden ab dem vorläufige Anwendung:

Die vertiefte und umfassende Freihandelszone tritt vorläufig ab in Kraft.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (ABl. L 161 vom , S. 3-2137).

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen des Assoziierungsabkommens wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Beschluss (EU) 2017/1247 des Rates vom über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits, mit Ausnahme der Bestimmungen über Drittstaatsangehörige, die legal als Arbeitnehmer im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei beschäftigt sind (ABl. L 181 vom , S. 1-3).

Beschluss (EU) 2017/1248 des Rates vom über den Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits im Namen der Europäischen Union im Hinblick auf die Bestimmungen über die Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die rechtmäßig als Arbeitnehmer im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei beschäftigt werden (ABl. L 181 vom , S. 4-5).

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